Mit In-Kraft-Treten der Ablagerungsverordnung ist die TA Siedlungsabfall für biologisch-mechanische Verfahren als Alternative zur reinen thermischen Restabfallbehandlung geöffnet worden. Durch den dort festgelegten Mindestheizwert von Ho= 6.000 kJ/kg als Ablagerungskriterium wird deutlich, dass zukünftig Anlagen zur biologisch-mechanischen Restabfallbehandlung hochkalorische Bestandteile ausschleusen müssen. Solche Verfahren werden sich wirtschaftlich nur darstellen lassen, wenn für die hochkalorische Fraktion geeignete Verwertungswege gefunden werden.
Viele dieser Verwertungswege stehen jedoch nur offen, wenn das Material nicht nur brennstofftechnische Anforderungen, sondern auch Qualitätskriterien hinsichtlich der Schadstoffeigenschaften einhalten kann. Da die biologische Stufe nur über Trocknungseffekte eine brennstofftechnische Verbesserung erreicht, werden in den nächsten Jahren verstärkt die mechanischen Schritte zur Stoffseparierung optimiert werden müssen. Dies setzt ein tief greifendes Verständnis von den Brennstoff- und Schadstoffeigenschaften von Brennstoffen voraus.
Die Idee der Herstellung und Vermarktung von Ersatzbrennstoffen ist nicht neu in Deutschland. Diese Konzepte scheiterten in den 80er Jahren, nachdem unfangreiche Schadstoffuntersuchungen die Schadstoffproblematik dieser Brennstoffe gezeigt hatten [1, 2]. Im Mittelpunkt der Diskussion standen die Schwermetalle, da nennenswerte Anteile in Abfällen enthalten sind und die Abfallwirtschaft für einige Schwermetalle bedeutend zur bundesweiten Gesamtemission beigetragen hat. Weniger unter Schadstoffgesichtspunkten als vielmehr mit Blick auf einen sicheren Anlagenbetrieb gewann in den letzten Jahren der Parameter Chlor an Bedeutung.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001) |
Seiten: | 18 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Prof. Dr.-Ing. Vera Susanne Rotter Dr.-Ing. Thomas Kost Prof. Dr.-Ing. habil. Dr. h.c. Bernd Bilitewski |
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