Klimaverpflichtungen und Abfallwirtschaft in Österreich

Zur Erreichung des im Kyoto-Protokoll ursprünglich vereinbarten Reduktionszieles der Industrieländer von 5,2 % der Treibhausgase hat die Europäische Gemeinschaft sich zu einem Reduktionsziel von 8 % verpflichtet.

  Österreich hat im Rahmen des Burdensharing innerhalb der EU eine Reduktionsverpflichtung von 13 % übernommen. Mit einem Pro-capita-Wert von 8 t CO2- Äquivalenten liegt Österreich im unteren Feld der Industriestaaten. Dies ist u.a. darauf zurückzuführen, dass rund zwei Drittel des Stroms aus Wasserkraft erzeugt werden und bereits jetzt rund 13 % des Primärenergiebedarfes aus erneuerbarer Biomasse gedeckt wird. Der Verlauf der jährlichen Treibhausgasemissionen zeigt, dass die bisher gesetzten Maßnahmen nicht jene Qualität zeigen, die das Erreichen der vorgenommenen Ziele, seien es die Stabilisierung bis 2000 oder das Kyoto-Ziel gemäß EU-Beschluss, ermöglichen könnten.
Das Reduktionsziel von 13 % bedeutet rein rechnerisch eine Verminderung um 10 Mio. t CO2-Äquivalente, ein Wert, der mit zunehmendem Energieverbrauch und business as usual auf etwa 16 Mio. t CO2-Äquivalente [2] steigt und, bezogen auf 1990, eine Reduktion von 21 % bedeutet.
In Tabelle 2 sieht man die Quellenverteilung für CO2, CH4 und N2O in 1999 im Vergleich zu 1990. Einer rund 15%igen Verringerung bei CH4 und bei N2O steht eine fast 6%ige Zunahme bei CO2 gegenüber, die auf Grund der absoluten Werte die Bilanz für 1999 um 2,85 % über der des Jahres 1990 liegen lässt. Es ist dies kein isolierter Wert, da die Bandbreite der Überschreitungen des 1990er-Wertes seit 1996 im Bereich zwischen 2,41 % und 4,63 % liegt.



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Reformbedarf in der Abfallwirtschaft (2001) (Dezember 2001)
Seiten: 6
Preis: € 0,00
Autor: Prof. Dr. techn. habil. Dr.-Ing. E. h. Albert E. Hackl
 
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