Am 04.07.1986 wurde die Richtlinie des Rates vom 12. Juni 1986 über den Schutz der Böden bei der Verwendung von Klärschlamm in der Landwirtschaft (86/278/EWG) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften veröffentlicht. Seit rund 14 Jahren existieren damit EU-weite Rahmenvorgaben für die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung. Ziel der Richtlinie war, eine Rechtsangleichung der Regelungen über die Klärschlammverwertung und eine Harmonisierung der Schadstoffgrenzwerte in den Mitgliedstaaten zu erreichen.
Von einer Harmonisierung der Grenzwertregelungen kann allerdings nicht die Rede sein – die Mehrzahl der Mitgliedstaaten hat in den letzten Jahren von der Möglichkeit der EG-Klärschlammrichtlinie Gebrauch gemacht, im Vergleich zur Richtlinie strengere nationale Regelungen für die höchstzulässigen Gehalte an Schwermetallen in Klärschlämmen festzulegen.
Obwohl die EU-Klärschlammrichtlinie keinerlei Vorgaben für organische Schadstoffe enthält, haben mittlerweile neben der Bundesrepublik Deutschland auch die EG-Mitgliedstaaten Frankreich, Schweden, Dänemark, Österreich (Bundesland Niederösterreich) Grenz- oder Richtwerte für organische Schadstoffe im Klärschlamm eingeführt. Außerhalb der EU hat auch die Schweiz einen zulässigen Höchstgehalt für den Summenparameter AOX festgelegt.
Die EU-Kommission unternimmt aktuell einen neuen Anlauf, durch eine Novellierung der EU-Klärschlammrichtlinie einem weiteren Auseinanderdriften der nationalen Regelungen entgegenzuwirken. Die EU beabsichtigt, die Schadstoffgrenzwerte deutlich abzusenken und die Einführung von Schadstoffgrenzwerten für organische Schadstoffe.
Grundsatzdiskussionen wie in Deutschland, ob die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung noch zeitgemäß ist oder deutlich eingeschränkt werden sollte, werden seitens der EU-Kommission oder in den Mitgliedstaaten nicht geführt; lediglich aus Schweden werden Absatzprobleme für Klärschlämme gemeldet, nachdem sich Betriebe aus dem Bereich der Ernährungsindustrie kritisch zur Klärschlammdüngung geäußert hatten.
Die Ende 1999 aufgenommenen Beratungen sollen im Frühjahr 2001 fortgesetzt und bis Jahresende 2001 abgeschlossen werden.
In Ergänzung zur Novellierung der Klärschlammrichtlinie hat die EU (Generaldirektion Umwelt) eine Kompostrichtlinie angekündigt und erste Vorstellungen hierzu in einem Arbeitsdokument niedergelegt und mit den Mitgliedstaaten diskutiert. Diese neue Richtlinie, deren Erstellung durch die EU-Kommission noch nicht definitiv beschlossen ist, soll vorrangig Kriterien für die Verwertung von Bioabfällen enthalten; ggf. soll die Kompostrichtlinie aber auch Vorgaben für die Verwertung von Klärschlammkomposten enthalten.
Es versteht sich von selbst, dass beide Regelungen von hoher Relevanz für die im Jahr 2002 erfolgende Zusammenführung von Bioabfall- und Klärschlammverordnung in Deutschland sind.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Verantwortungsbewusste Klärschlammverwertung (2001) (Juni 2001) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | RDir Dr. Claus-Gerhard Bergs |
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