Klärschlammverwertung im Einklang mit dem Bodenschutz

Die ordnungsgemäße und regelgerechte Sammlung, Ableitung und Behandlung der anfallenden Abwässer ist heute eine wesentliche Voraussetzung für unsere moderne Zivilisation. Das Land Nordrhein-Westfalen, die Kommunen, die Wasserverbände sowie die Industrie haben hierzu große Anstrengungen unternommen und Erfolge erzielt. Ziel der gemeinsamen Bemühungen ist es, die Gewässergüte in den nordrhein-westfälischen Fließgewässern in dem notwendigen Umfang noch weiter zu verbessern.

  Ziel der Abwasserreinigung ist es, die in den Abwässern enthaltenen Schadstoffe möglichst umfassend zu entnehmen und nur Abwässer in Gewässer abzuleiten, von denen nur noch geringe Umweltgefährdungen ausgehen können. Die zu diesem Zweck in der Abwasserreinigung anfallenden Schad- und Nährstoffe werden in den Klärschlämmen aufkonzentriert. Sie stellen somit die wichtige Schadstoffsenke in der Abwasserreinigung dar und müssen – wie andere Abfälle auch – entsorgt werden.
 Das Land Nordrhein-Westfalen versucht, die Abfallentsorgung und damit auch die Entsorgung von Klärschlamm am Geist der aktuellen Abfallgesetzgebung (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz) auszurichten. Danach kommt der besser umweltverträglichen Entsorgungslösung Vorrang zu, für die einzelnen Abfallstoffe ist eine möglichst hochwertige Verwertung anzustreben.
 Doch welches ist die unter Umweltgesichtspunkten vergleichsweise beste Entsorgungslösung für Klärschlamm? Ist die Verwertung in der Landwirtschaft oder im Landschaftsbau der richtige Weg zur Schonung der natürlichen Ressourcen, wie es das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz als Grundziel formuliert? Oder widersprechen die Schadstoffeinträge einem nachhaltigen Bodenschutz? Ist eine Verbrennung von Klärschlamm angesichts der damit verbundenen Emissionen akzeptabel? Oder ist ein vergleichsweise weiter Transport in eine Verwertung zu rechtfertigen? Zu all diesen Fragen lagen bislang keine ausreichenden, wissenschaftlich fundierten Antworten vor, weswegen sich das Land Nordrhein-Westfalen entschieden hat, hierzu eine umfassende Untersuchung zu beauftragen.
 Deren erste wichtige Aufgabe es war, den derzeitigen Stand der Entsorgung dieser Abfälle umfassend abzubilden und die technischen Entsorgungsmöglichkeiten und die bei einer Entsorgung zu beachtenden rechtlichen Rahmenbedingungen aufzuzeigen. Auf dieser Basis konnte diese Entsorgungssituation einer umfassenden ökologischen Bewertung unterzogen werden. Dazu wurden alle sich für Nordrhein-Westfalen bietenden Entsorgungslösungen in ihren Aufwendungen, aber auch in den sich jeweils bietenden Erfolgen oder Nutzen beschrieben und quantifiziert. Durch eine vergleichende ökologische Bewertung konnten so Stärken und Schwächen der einzelnen Handlungsoptionen aufgezeigt und gegeneinander abgewogen werden.
Wie die ökologische Bewertung der derzeitigen Entsorgung zeigte, müssen bei der Entsorgung noch Anstrengungen unternommen werden, um eine vollständig befriedigende Situation zu erreichen. Die vielen Planungen und Maßnahmen, die hierzu gerade von den Wasserverbänden und Kommunen bereits heute ergriffen und umgesetzt werden, zeigen, dass dies in naher Zukunft erreicht werden kann und wird. Das Land Nordrhein-Westfalen wird diese Bestrebungen unterstützen.
 



Copyright: © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH
Quelle: Verantwortungsbewusste Klärschlammverwertung (2001) (Juni 2001)
Seiten: 36
Preis: € 0,00
Autor: Dr. Harald Friedrich
 
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