Das KrW-/AbfG hat dazu geführt, dass der Einsatz von Ersatzbrennstoffen aus heizwertreichen Produktionsabfällen und heizwertreichen Teilfraktionen aus Siedlungsabfällen in den Zementwerken von Nordrhein-Westfalen und in jüngerer Zeit auch in Kraftwerken erheblich zugenommen hat. Sowohl die Zementindustrie – etwa ein Viertel der deutschen Produktionskapazitäten befindet sich in Nordrhein-Westfalen – als auch die Kraftwerke des Energiesektors verfügen über außerordentlich große Mitverbrennungskapazitäten.
Aus diesem Grund ist die Beurteilung des Einsatzes von Ersatzbrennstoffen in industriellen Anlagen bereits seit 1998 ein abfallwirtschaftlicher Schwerpunkt des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MUNLV).
Die nordrhein-westfälischen Zementwerke verfügen derzeit über eine genehmigte maximale Kapazität zum Einsatz von rund 600.000 Tonnen Abfällen pro Jahr und die Großkraftwerke sowie die Feuerungsanlagen der chemischen Industrie und der Papier- und Holzindustrie verfügen über eine genehmigte Gesamtkapazität von zusammen rund 3,2 Mio. Tonnen Ersatzbrennstoffen. Die genehmigten Kapazitäten werden allerdings nicht ausgenutzt. In den Zementwerken wurden 1999 rund 280.000 Tonnen Abfälle energetisch verwertet und in den Kraftwerken und industriellen Feuerungsanlagen waren es 1999 etwa 1,1 Mio. Tonnen Abfälle.
Das eingesetzte Abfallspektrum hat sich in den letzten Jahren ebenfalls gewandelt. Während sich der Abfalleinsatz in der Vergangenheit auf wenige Massenabfälle beschränkte – traditionelle Einsatzstoffe der Zementindustrie sind beispielsweise Altreifen und Altöle –, so setzt die Zementindustrie heute in großem Umfang auch aufbereitete, vermischte Produktionsabfälle und aufbereitete heizwertreiche Fraktionen aus Siedlungsabfällen sowie Holz-, Kunststoff-, Papier- und Textilabfälle als Ersatzbrennstoffe ein. Bei den von den Stadtwerken und überregionalen Energieerzeugern betriebenen Kraftwerken ist ebenfalls ein zunehmender Trend zum Einsatz dieser Ersatzbrennstoffe festzustellen.
Von den insgesamt zehn Zementwerken (mit Klinkererzeugung) in Nordrhein- Westfalen, die über Genehmigungen zum Abfalleinsatz verfügen, wurden neun Änderungsgenehmigungsbescheide im Zeitraum von 1998 bis 2000 erteilt. Im Jahr 2000 erhielten fünf Steinkohlekraftwerke eine befristete Genehmigung für den versuchsweisen Einsatz vornehmlich gemischter heizwertreicher Gewerbeabfälle sowie zum Einsatz aufbereiteter Siedlungsabfallfraktionen – Trockenstabilat, Leichtfraktion –. Im November 2001 bekam die erste Anlage zum Brennen von Kalk eine Dauergenehmigung für den Einsatz von heizwertreichen produktionsspezifischen Gewerbeabfällen.
Um den Genehmigungsbehörden eine verlässliche Entscheidungsgrundlage für die zu bescheidenden Anträge zum Einsatz von Abfällen in Industrieanlagen zur Verfügung zu stellen, hat das MUNLV die Arbeitshilfe Stoffflussanalyse bei abfallrechtlichen Beurteilungsfragen entwickelt und per Erlass im Oktober 2000 im behördlichen Vollzug eingeführt.
Mit dem Instrument der Stoffflussanalyse prüfen die Genehmigungsbehörden, ob die jeweils beantragten Abfallarten die Grenzwerte der 17. BImSchV im abfallbürtigen Teilstrom einhalten können und somit eine ordnungsgemäße und schadlose Verwertung gemäß § 5 Abs. 3 KrW-AbfG im beantragten Einsatzbereich möglich ist. Die Änderungsgenehmigungsbescheide enthalten darüber hinaus Inputbeschränkungen mit maximal zulässigen Schadstoffgehalten, deren Einhaltung im Rahmen der Überwachung regelmäßig kontrolliert wird.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Ersatzbrennstoffe 2 (2002) (Juni 2002) |
Seiten: | 30 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Gudrun Both |
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