Die MEAB mbH zählt zu den größten Betreibern von Abfallentsorgungsanlagen in Deutschland. Gegenwärtig werden Entsorgungsanlagen in
• Schöneiche (Hausmülldeponie und Sonderabfallverbrennungsanlage),
• Vorketzin (Hausmülldeponie sowie Baustellen- und Gewerbeabfallsortieranlage),
• Deetz (Deponie für Bauschutt, Bodenaushub und andere Bauabfälle) und
• Röthehof (Sonderabfalldeponie) vorrangig zur Entsorgung von Berliner und Brandenburger Abfällen betrieben.
Während der Hauptschwerpunkt des Unternehmens in der Vergangenheit auf dem Betrieb von Beseitigungsanlagen lag, sieht sich die MEAB nun in der Verantwortung, den öffentlich-rechtlichen und privaten Entsorgungsträgern sowie den beauftragten Dritten
• emissionsfreie und nachsorgearme,
• kostengünstige sowie
• langfristig stabile Alternativen zur bisher fast ausschließlich praktizierten Deponierung des Restsiedlungsabfalls anzubieten.
Das seit 1996 geltende KrW-/AbfG, aber insbesondere die am 1. März 2001 in Kraft getretene Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen (AbfAblV) und über biologische Abfallbehandlungsanlagen (30. BImSchV) erforderten von der MEAB ein flexibles Anpassen der bis dahin verfolgten Entsorgungsstrategie:
• Entsprechend dem gesetzlichen Zweck der Schonung der natürlichen Ressourcen ist der Verwertung nicht vermeidbarer Abfälle grundsätzlich der Vorrang vor deren Beseitigung einzuräumen.
• Die Verwertung hat stofflich oder energetisch zu erfolgen; sie ist in jedem Fall ordnungsgemäß und schadlos durchzuführen.
• Die Verwertung von abgetrennten Abfallfraktionen hat hochwertig zu erfolgen.
• Vor ihrer Deponierung sind Siedlungsabfälle so vorzubehandeln, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.
Schon frühzeitig hat sich die MEAB zum Brandenburger Weg der Restabfallbehandlung bekannt und ihre Konzepte daran orientiert:
Der Brandenburger Weg der Abfallwirtschaft erhebt den Anspruch, eine im Sinne der Gesetzgebung flexible, wirtschaftlich und ökologisch ausgewogene Lösung zur Behandlung und Ablagerung der Restabfälle zu sein. Die Grundzüge des Brandenburger Weges werden im Abfallwirtschaftsprogramm des Landes Brandenburg aufgeführt:
• Aus den Restabfällen sind Stoffe, die wirtschaftlich sinnvoll stofflich verwertet oder thermisch behandelt werden können, zu separieren.
• Abzulagernde Restabfälle sind so vorzubehandeln, dass ihr Deponieverhalten unter den Aspekten
* Deponiegasbildung,
* Sickerwasserentstehung und
* Setzungsverhalten die erforderliche Sicherheit bietet.
• Vorbehandlungsverfahren und räumliche Verteilung der Anlagen sind so zu gestalten, dass unter Wahrung der ökologisch erforderlichen Sicherheitsstandards die ökonomisch günstigste Lösung gewählt wird.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Ersatzbrennstoffe 2 (2002) (Juni 2002) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Werner Brücklmeier Dr. Bernd E. Müller |
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