Die bisher als ausreichend betrachteten Angaben über Menge, Wassergehalt, Glühverlust und einige wenige ausgewählte Inhaltsstoffe – z.B. Chlor- und Schwefelgehalt – von Abfällen reichen bei weitem nicht mehr aus, um den Anforderungen nach Umweltverträglichkeit von Verbrennungsprodukten und -vorgängen zu genügen. Gleiches gilt ebenfalls für die Verwertung dieser Abfälle oder daraus erzeugter Ersatzbrennstoffe.
Zur Einhaltung der Gesetze und Verordnungen zum Schutz der Umwelt wie Bundesimmissionsschutzgesetz mit den zugehörigen Verordnungen, Großfeuerungsanlagenverordnung, technische Anleitungen für Luftreinhaltung oder Kreislaufwirtschaftsgesetz bedarf es möglichst weitreichender Kenntnisse über die kritischen Inhalts- und Schadstoffe in diesen Abfallprodukten. Diese Grundsätze werden ebenfalls in der EU-Richtlinie für die Verbrennung von Abfällen 2000/76/EG und der IPPC 96/61/EG ganzheitlich vorgeschrieben.
Primärbrennstoffe wie Kohle, aber auch kommunale Klärschlämme sind weitgehend homogene und über einen längeren Zeitraum gleichbleibende Stoffe, die damit auch relativ einfach und genau auf ihre Inhalts- und Schadstoffe direkt untersucht werden können. Dies gilt in der Regel nicht für Abfälle aus Haus-, Sperr-, Gewerbe-, Klinik- und Industriemüll, die als heterogene Produkte anfallen und sich zudem auch in ihrer jeweiligen Zusammensetzung laufend stark verändern können. Eine repräsentative Probenahme des Aufgabeproduktes lässt sich in der Regel wegen der Stückigkeit und Heterogenität nicht verwirklichen, so dass eine ausreichend genaue Ermittlung der Schwermetalle und Schadstoffe, aber auch des Heizwertes mit zu großen Fehlern behaftet ist.
Die Bestimmung der Inhaltsstoffe und des Heizwertes des Aufgabeproduktes muss deshalb über andere Wege erfolgen, wofür sich insbesondere Outputbilanzen kontrollierter Verbrennungsprozesse eignen.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Ersatzbrennstoffe 2 (2002) (Juni 2002) |
Seiten: | 12 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Dieter O. Reimann |
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