Die Präzisierung des Begriffes energetische Verwertung im Kreislaufwirtschafts-/ Abfallgesetz gewinnt zunehmend an Bedeutung. Bisher wurde die energetische Verwertung fast ausschließlich in Zementwerken, Müllverbrennungsanlagen und für Versuche zur Erprobung der Mitverbrennung in Kraftwerken angewendet.
Zunehmend werden jedoch neue Verbrennungsanlagen diskutiert, die für heizwertreiche Abfälle ohne vorgeschaltete Konfektionierung ausgelegt sind und an Standorten mit hohem Energiebedarf errichtet werden. Damit wird das Ziel der Ressourcenschonung auf Basis hoher energetischer Wirkungsgrade durch Kraft-Wärme-Kopplung realisiert.
Hintergrund dieser Entwicklung sind die nach dem Jahre 2005 erwarteten Masseströme an heizwertreichen Abfällen aus Restabfall, die einerseits mit mechanisch- biologischen Vorschaltanlagen (MBA) und andererseits – wegen des zunehmenden Versiegens der Scheinverwertungsmöglichkeiten – aus gewerblichen Abfällen gewonnen werden. Aufgrund der hohen Heizwerte der heizwertreichen Abfallfraktionen werden die Betreiber von Müllverbrennungsanlagen (MVA) nur ein begrenztes Interesse haben, den Stoffstrom zu übernehmen, zumal sie ab 2005 mit einer auskömmlichen Auslastung ihrer Anlagen durch Restabfall rechnen können. Für die Mitverbrennung in Kraft- und Zementwerken ist die Qualität der gemischten heizwertreichen Abfälle sowohl stofflich als auch bezüglich des Schadstoffpotentials unzureichend.
Aus der Sicht der HEW Entsorgung GmbH ergibt sich somit die Forderung nach einem verfahrenstechnischen Konzept für die energetische Verwertung, das qualitativ zwischen MVA und Mitverbrennung angeordnet ist. Die Rahmenbedingungen und das Verwertungskonzept für eine energetische Verwertungsanlage (EnVA) werden im folgenden vorgestellt.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Ersatzbrennstoffe 2 (2002) (Juni 2002) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dr. Jan Grundmann |
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