Die EU-Richtlinie 2000/76/EG über die Verbrennung von Abfällen [1] muss von den Mitgliedstaaten bis zum 28. Dezember 2002 in nationales Recht umgesetzt werden.
Die Richtlinie legt Anforderungen an den Bau und Betrieb von Abfallverbrennungsanlagen – Monoverbrennung – und Mitverbrennungsanlagen – z.B. Zementwerke und Kraftwerke, die Abfälle als Zusatzbrennstoff einsetzen – fest. Sie gilt sowohl für nicht gefährliche als auch für gefährliche Abfälle. Die Abfallverbrennungsrichtlinie erfasst jede Art der Verbrennung, unabhängig davon, ob es sich um eine Beseitigung oder Verwertung handelt. Neben Anforderungen zur Emissionsbegrenzung von Luftverunreinigungen, zur Annahme und Lagerung von Abfällen und Verbrennungsrückständen, zur Messung von Emissionen und zur Abwärmenutzung enthält die Richtlinie auch Emissionsgrenzwerte für die Ableitung von Abwasser aus der Abgasreinigung.
Der Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht kommt vor allem mit dem Blick auf das Jahr 2005 eine besondere Bedeutung zu. Ab dem 1. Juni 2005 ist gemäß der Regelungen der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) [2] eine Deponierung von unbehandelten Siedlungsabfällen nicht mehr möglich. Das bedeutet, dass spätestens ab diesem Zeitpunkt ein erhöhter Bedarf an Abfallbehandlungskapazitäten bestehen wird. Verschiedene Autoren kommen unter Annahme bestimmter Bedingungen zu der Prognose, dass ab dem genannten Datum mindestens 3 Mio. t/a [9] oder 4,3 bis 8 Mio. t/a [8] oder sogar 10 Mio. t/a [7] Abfallbehandlungskapazitäten in der Bundesrepublik Deutschland fehlen werden. Dieser Bedarf könnte für die Siedlungsabfälle durch den Bau neuer Abfallverbrennungsanlagen oder durch den Bau sogenannter Vorschaltanlagen, z.B. Anlagen zur mechanisch-biologischen Vorbehandlung (MBA), gedeckt werden. Für Produktionsabfälle und für über Vorschaltanlagen aus dem Siedlungsabfall ausgeschleuste heizwertreiche Fraktionen wird ein verstärkter Einsatz durch Mitverbrennung in Produktionsanlagen angestrebt. Für die Entscheidung, welche dieser Alternativen im Einzelfall gewählt wird, spielen die durch die Umsetzung der EU-Abfallverbrennungsrichtlinie in deutsches Recht festgelegten Rahmenbedingungen eine wichtige Rolle.
Die emissionsmindernden Anforderungen der EU-Verbrennungsrichtlinie im Bereich Luftreinhaltung werden durch die Änderung der Verordnung über Verbrennungsanlagen für Abfälle und ähnliche brennbare Stoffe (17. BImSchV) [3] in nationales Recht umgesetzt. Zusätzlich sind geringfügige Änderungen der 1., 4. und 9. BImSchV notwendig. Um die Anforderungen der EU-Abfallverbrennungsrichtlinie für den Teil Abwasser rechtsverbindlich umzusetzen, bedarf es der Änderung der Abwasserverordnung mit Einführung eines neuen Anhangs 33 Wäsche von Abgasen aus der Verbrennung von Abfällen [4]. Darüber hinaus müssen die einzelnen Bundesländer detailliertere Ausführungsbestimmungen im Rahmen ihrer wasserrechtlichen Regelungen erstellen.
| Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
| Quelle: | Ersatzbrennstoffe 2 (2002) (Juni 2002) |
| Seiten: | 8 |
| Preis: | € 0,00 |
| Autor: | Prof. (apl.) Dr. Uwe Lahl Dipl.-Ing. Oliver Ludwig |
| Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Wasserwiederverwendung für landwirtschaftliche und urbane Zwecke in Deutschland
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2025)
Wasserwiederverwendung trägt zur Entlastung natürlicher Wasserressourcen bei. Die seit 2023 gültigen EU-Mindestanforderungen an Wasserwiederverwendung werden derzeit in deutsches Wasserrecht integriert. Das im Juli 2025 erschienene Merkblatt DWA-M 1200 erleichtert die praktische Umsetzung von Wasserwiederverwendung in Deutschland.
Wasserbau 2.0 - Biodiversität im Fokus
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (11/2025)
Innovative Betonsteine als Ersatz für natürliche Wasserbausteine können Vorteile beim ökologischen Fußabdruck, beim Bau, bei der Besiedlungsfähigkeit und sogar bei der Wiederverwendung bieten. Dargestellt werden die Entwicklung und mögliche Einsatzgebiete.
Talsperren - Essenziell fuer die Minderung der Klimawandelfolgen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Die Bedeutung von Talsperren und Wasserspeichern wird in diesem Beitrag im Kontext des Klimawandels und der steigenden globalen Wassernachfrage betrachtet. Die Diskrepanz zwischen Wassernachfrage und verfügbarer Speicherkapazität wächst aufgrund von Klimawandel, Bevölkerungswachstum und Rückgang der Süßwasservorräte. Viele große Talsperren weltweit sind über 50 Jahre alt, was zum Teil Bedenken hinsichtlich ihrer Standsicherheit und Verlandung des Stauseevolumens aufwirft. Die Verlandung ist ein weltweit zunehmendes Problem. Ohne nachhaltige Maßnahmen werden bis 2050 viele Stauseen im Mittel bis zu 50 % verlandet sein. Eine nachhaltige Wasserbewirtschaftung und Maßnahmen zur Minderung der Stauraumverlandung angesichts eines wachsenden globalen Wasserspeicherbedarfs sind unabdingbar.