Befürwortung der geteilten Produktverantwortung durch Bundesrat für die ersten 10 Jahre. Mit dem am 01.09.2004 durch das Kabinett beschlossenen Gesetzentwurf für ein Elektro- und
Elektronikgerätegesetz (ElektroG) hat sich der Bundesrat am 05.11.2004 befasst und eine umfangreiche kritische Stellungnahme (Beschluss vom 5.11.2004) abgegeben.
Zwar befürwortet der Bundesrat trotz kontroverser Diskussionen in den Unterausschüssen die geteilte Produktverantwortung“, jedoch soll spätestens nach 10 Jahren überprüft werden, ob die Hersteller die volle Produktverantwortung zu übernehmen haben, weil dann im Wesentlichen nur noch neue“ Altgeräte anfallen.
Solange überwiegend historische Altgeräte entsorgt werden müssen, kann den entsorgungspflichtigen Körperschaften nach Auffassung des Bundesrates zugemutet werden, die Kosten für die Sammlung und Bereitstellung der Elektro- und Elektronikaltgeräte zu übernehmen.
Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. |
Quelle: | GGSC-Abfall 11/2004 (November 2004) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 2,00 |
Autor: | Dr. Rebecca Prelle |
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