Die Märkische Entsorgungsanlagen-Betriebsgesellschaft mbH (MEAB mbH) als großes Abfallentsorgungsunternehmen für die Wirtschaftsregion Berlin und Brandenburg betreibt seit 1973 an mehreren Standorten im Land Brandenburg vier Behandlungsanlagen sowie zwei Siedlungsabfalldeponien, eine Bauschutt- und eine Sonderabfalldeponie.
Entsprechend der seit dem 01.03.2001 geltenden Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen (AbfAblV) und der zum 01.08.2002 in Kraft getretenen Verordnung über Deponien und Langzeitlager (DepV) stehen alle Entsorger in der Pflicht, ihre Entsorgungsanlagen dem Stand der Technik anzupassen und keine unvorbehandelten Abfälle mehr abzulagern. Bei der Abfallvorbehandlung sind u.a. die Regelungen der am 01.03.2001 in Kraft getretenen 30. BImSchV zu berücksichtigen.
Die Entsorgungskonzepte und innovativen Anlagen der MEAB zielen in diesem Kontext auf eine stoffstromspezifische Abfallbehandlung, ein umfassendes stoffliches und/oder energetisches Recycling von Wertstoffen sowie die sichere Beseitigung von nicht verwertbaren Reststoffen. Damit stellt die MEAB sicher, dass die für die Abfallwirtschaft zutreffenden gesetzlichen Regelungen in vollem Umfang eingehalten und ab dem Jahre 2005 keine unbehandelten Abfälle mehr deponiert werden. Mit ihren Konzepten und Lösungen garantiert sie Entsorgungssicherheit für die öffentlichen und privaten Entsorgungsträger.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Ersatzbrennstoffe 3 (2003) (Dezember 2003) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Werner Brücklmeier Dr. Bernd E. Müller |
Artikel nach Login kostenfrei anzeigen | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens
- ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.
Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit