Nach Abschluss der Arbeiten zur Deponieverordnung (BGBl. Nr. 164/1996) im Jahre 1996 wurde in Österreich vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) und dem Umweltbundesamt (UBA) damit begonnen, Anforderungen für einen umweltgerechten Betrieb von mechanisch-biologischen Abfallbehandlungsanlagen (MBA) zu erstellen. Dies war insbesondere erforderlich, da im Unterschied zur thermischen Abfallbehandlung kein einheitlicher Stand der Technik für MBA-Anlagen vorgegeben war.
Es wurden umfassende Anstrengungen unternommen, um für diese Anlagen einen einheitlichen Stand der Technik zu erarbeiten.
Diese Bestrebungen führten in Österreich zu einer Richtlinie für die mechanischbiologische Behandlung von Abfällen [6]. Diese Richtlinie wurde auf Basis detaillierter Grundlagenstudien und Untersuchungsergebnisse zur mechanisch-biologischen Abfallbehandlung erarbeitet (Tabelle 1). Weiters bildete die in Deutschland mit 1. März 2001 in Kraft getretene Artikelverordnung – Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und über biologische Abfallbehandlungsanlagen, BGBl. I Nr. 10/2001 – eine Grundlage für die österreichische Richtlinie.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Ersatzbrennstoffe 3 (2003) (Dezember 2003) |
Seiten: | 16 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Thomas Angerer Em.o.Univ.-Prof. Dr.-Ing. Karl E. Lorber |
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