Sachverständigentätigkeit in der Altlastensanierung

Beleuchtet werden das Sachverständigenwesen im Themenfeld Altlasten, die möglichen Arten der Zulassung bzw. Bestellung von Sachverständigen sowie die entsprechenden Anforderungen. Ein neues Anerkennungsfeld stellt das Thema 'Sachverständige für radioaktive Altlasten' dar, mit dem eine Regelungslücke in Strahlenschutzgesetz und Strahlenschutzverordnung geschlossen wurde.

Das Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG sieht für ausgewählte  fachlich zu beurteilende Sachverhalte den Einbezug von Sachverständigen vor. Sachverständige und Untersuchungsstellen, die Aufgaben gemäß BBodSchG wahrnehmen, müssen über die erforderliche Sachkunde und gerätetechnische Ausstattung verfügen und ihre Eignung für diese Tätigkeit durch Zuverlässigkeit und persönliche Integrität nachweisen. Der Anwendungsbereich des BBodSchG betrifft schädliche Bodenveränderungen und Altlasten, ausgenommen Kernbrennstoffe und sonstige radioaktive Stoffe, Grundstücke, Teile von Grundstücken, Gewässer und Grubenbaue. Sachverständige werden üblicherweise a) zur Klärung von Sachverhalten bei Streitigkeiten oder/und b) fachlichen Spezialthemen eingesetzt. Der Begriff der Sachverständigen ist rechtlich nicht geschützt. Sie haben die Aufgabe, unparteiisch, unabhängig und objektiv den vorgegebenen Sachverhalt fachlich zu beurteilen. Mit Hilfe von Sachverständigengutachten können gerichtliche Streitigkeiten vermieden oder, falls es dazu kommen sollte, korrekte und gerechte Entscheidungen getroffen werden. 



Copyright: © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH
Quelle: Wasser und Abfall 02-03 (März 2025)
Seiten: 5
Preis: € 10,90
Autor: Pof. Dr. Petra Schneider
 
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