Mit Einführung der DIN 19 700 (2004) vollzog sich ein Wandel der Sicherheitsphilosophie deutscher Stauanlagenvorschriften. Erstmals enthalten technische Stauanlagen- Regelwerke in Deutschland die Vorgabe, verbleibende Risiken infolge der Einwirkungen aus Hochwasser und Erdbeben bei Überschreiten der Werte für den Bemessungsfall 2 zu bewerten sowie ggf. durch technische und organisatorische Maßnahmen ausreichend zu reduzieren.
Im Zuge der derzeitigen Überarbeitung der Stauanlagennorm DIN 19 700 (2004) wird die Handhabung verbleibender Risiken der Stauanlagen im internationalen Kontext konkreter zu regeln sein. Es ergibt sich die Fragestellung, wie diesbezügliche Anforderungen praxisnah festzulegen sind. Das Sicherheits- und Risikokonzept für Stauanagen in der Schweiz gibt hierzu ein konkretes und schlüssiges Beispiel. Es beruht neben konstruktiver Sicherheit und Überwachung auf dem Notfallkonzept. Größere Schweizer Stauanlagen sind mit Wasseralarmsystemen auszustatten.
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| Quelle: | Wasserwirtschaft Heft 02-03 (März 2025) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Dipl. Ing. Friedhelm Garbe |
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