Die Europäische Kommission hat einen Aktionsplan mit dem Titel 'Den Kreislauf schließen' vorgelegt, der auf eine Ausrichtung der Europäischen Union auf eine kreislauforientierte Wirtschaft abzielt. Dieser Aktionsplan bezweckt, den Wert von Produkten, Stoffen und Ressourcen innerhalb der Wirtschaft so lange wie möglich zu erhalten und möglichst wenig Abfall zu erzeugen.
Am 2.12.2015 hat die Europäische Kommission ein Maßnahmenpaket zur Kreislaufwirtschaft verabschiedet, um den Kreislauf von Produktlebenszyklen durch mehr Recycling und Wiederverwendung zu schließen. Zu diesem Zweck hat die Kommission unter anderem vier Richtlinienvorschläge erarbeitet und vorgelegt. Diese sehen eine Änderung der Abfallrichtlinien betreffend die Abfallbewirtschaftung von Siedlungsabfällen vor. Der vorliegende Beitrag befasst sich mit den wesentlichen Kernpunkten dieser Kommissionsvorschläge und betrachtet die möglichen Veränderungen im deutschen Abfallrecht.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | Heft 06 - 2016 (Dezember 2016) |
Seiten: | 7 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Gernot-Rüdiger Engel Dr. Mathias Mailänder |
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