Sind die Betreiber von stillgelegten Altdeponien verpflichtet, eine Oberflächenabdichtung nach Maßgabe der Deponieverordnung (DepV) bzw. der TA Siedlungsabfall (TASi) zu errichten.
Diese Frage stellt sich für die Betreiber von derzeit noch betriebenen Altdeponien, die aber in absehbarer Zeit auf Grundlage der Vorschriften der Abfallablagerungsverordnung (AbfAblV) und DepV stillgelegt werden müssen oder deren Weiterbetrieb nicht mehr wirtschaftlich ist. In vielen Fällen haben zudem die zuständigen Vollzugsbehörden das Inkrafttreten der DepV am 01.08.2002 zum Anlass genommen, auch bei Deponien, auf denen schon seit längerer Zeit keine Ablagerung mehr stattfindet, auf die nachträgliche Aufbringung einer Oberflächenabdichtung zu drängen.
| Copyright: | © Gaßner, Groth, Siederer & Coll. |
| Quelle: | GGSC-Abfall 09/2004 (September 2004) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 5,00 |
| Autor: | RAin Dr. Cornelia Nicklas |
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