Verpflichtende Nachhaltigkeitsberichterstattung in Unternehmen der Abfallwirtschaftsbranche

Abfallwirtschaftsunternehmen (AWU) definieren ihre Nachhaltigkeit (NH) bisher hauptsächlich über ihre Produkte und Dienstleistungen, die anderen helfen, Abfälle zu entsorgen oder zu recyceln.

Die neue Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) behandelt AWU jedoch als konventionelle Industriebetriebe, die über ihre gesamten operativen Tätigkeiten berichten müssen, nicht nur über ihre Dienstleistungen. Diese neue Anforderung gilt ab 2024 für bereits berichtspflichtige Unternehmen und ab 2025 für andere große Unternehmen. Die CSRD verlangt, dass NH-Aspekte direkt im Lagebericht erfasst und extern geprüft werden. Dies stellt eine neue Herausforderung für viele AWU dar, die bisher kaum NH-Berichte erstellt haben. Eine Literatur- und Vergleichsanalyse zeigt den Status der NH-Berichterstattung in der österreichischen Abfallwirtschaft und Herausforderungen der neuen Richtlinie.



Copyright: © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben
Quelle: Recy & Depotech 2024 (Dezember 2024)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: Prof. Ulrike Gelbmann
 
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