Ergänzend zum europäischen Emissionshandel (EU ETS) wurde für noch nicht berücksichtigte Emissionswege der nationale Emissionshandel (nEHS) in vielen Ländern eingeführt. Ziel beider Emissionshandelssysteme ist die Reduktion der Treibhausgasemissionen. Dies soll durch die Bepreisung von Emissionen geregelt werden. Bepreist werden die Emissionen aus Brennstoffen.
Die konkrete Umsetzung des Emissionshandelssystems stellt viele Unternehmen vor Herausforderungen und wirft Fragen auf, die bisher nicht umfassend beantwortet sind. Der rechtlich verbindliche Rahmen wird durch die Emissionsberichterstattungsverordnung 2030 festgelegt. Die CO2-Preisberechnung wird hier über die Einstufung verschiedener Abfallschlüssel bindend. Abfallschlüssel, wie z. B. die der Siebüberläufe, finden bislang keine Berücksichtigung und sind mit ihrer aktuellen Definition und Eingruppierung falsch bewertet. Für eine sach- und fachgerechte Einstufung von Siebüberläufen aus Bio- und Grünabfällen und um einen möglichst flächendeckenden Wert für alle Anlagenbetreiber zu implementieren, ist es Ziel der Branche, einen Literaturwert auf Grundlage vielfältiger Analysedaten durchzusetzen. Die Verfahrensschritte werden auch Gegenstand dieses Beitrages sein.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | Biomasse-Forum 2024 (November 2024) |
Seiten: | 13 |
Preis: | € 6,50 |
Autor: | Johanna Weppel Katrin Büscher |
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Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
Die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 'Moorschonende Stauhaltung' und 'Anbau von Paludikulturen' in Mecklenburg-Vorpommern
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