Das Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz -WindBG) wurde als Art. 1 des Gesetzes zur Erhöhung und Beschleunigung des Ausbaus von Windenergieanlagen an Land (Wind-an-Land-Gesetz) vom 20.7.2022 verkündet.
Mit dem im Juli 2022 verkündeten und am 1.2.2023 in Kraft getretenen Wind-an-Land-Gesetz wurde die planerische Steuerung der Windenergienutzung grundlegend umgestaltet. Das Gesetz beinhaltet u.a. Änderungen des Baugesetzbuchs sowie das neueWindenergieflächenbedarfsgesetz. Letzteres wurde bereits mehrfach geändert, zuletzt durch Gesetz vom 26.7.2023 (BGBl. I Nr. 202) mit Wirkung zum 3.8.2023. Der Beitrag stellt das Windenergieflächenbedarfsgesetz vor und zeigt dabei vor allem die seit seinem Erlass bis Juli 2023 ergangenen Änderungen auf.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | UWP 02/2023 (Juni 2023) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 25,00 |
Autor: | Dr. Alfred Scheidler |
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