Was bringt die Umsetzung der RED-III-Richtlinie durch die neuen §§ 249b
und 249c BauGB?
Die Richtlinie (EU) 2023/2413 zur Änderung der Richtlinie (EU) 2018/2001 im Hinblick auf die Förderung von Energie aus erneuerbaren Quellen (sog. Renewable Energy Directive - RED) ist am 20.11.2023 in Kraft getreten. Als Ersatz für die EU-Notfallverordnung vom 22.12.2022 sieht sie Maßnahmen vor, um die Genehmigungsverfahren für Projekte im Bereich erneuerbarer Energien deutlich zu beschleunigen und so das Ziel, die Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 42,5 % bis zum Jahr 2030 zu steigern, zu erreichen. Im Bereich der Photovoltaik geschieht die Umsetzung in deutsches Recht durch die Einführung von Solarenergiegebieten und Beschleunigungsgebieten für Solarenergie in §§ 249b und 249c BauGB. Dieser Beitrag stellt die Neuregelungen gemäß dem dazu vorliegenden Referentenentwurf vor und untersucht ihr Beschleunigungspotenzial für planende Gemeinden einerseits und Vorhabenträger andererseits.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | UWP 02/2024 (Mai 2024) |
Seiten: | 7 |
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