Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.
Die Frage nach Wesen und Definition des Rechts ist wohl so alt wie das Recht selbst. Sie ist in dieser Zeit immer wieder neu gestellt und auf sehr unterschiedliche Weise beantwortet worden. Dennoch finden sich unter den vielfältigen Stellungnahmen wiederkehrende Begriffe, die als Merkmale des Rechts vorgeschlagen werden. Sie kreisen um Aspekte des Sollens, der Durchsetzbarkeit und Wirksamkeit, aber auch um Themen der Vollstreckung, der Sanktion oder der Zwangsandrohung. Es sind eben jene Punkte, zu denen sich das Völkerrecht kritische Nachfragen gefallen lassen muss. Denn dessen Durchsetzungsmechanismen sind mangels einer zentralen Vollstreckungsinstanz nur schwach ausgeprägt; in der Regel ist das Völkerrecht für seine effektive Umsetzung auf die Mitwirkung der Staaten angewiesen. Das gilt auch für das Pariser Übereinkommen zum Klimaschutz (PÜ), dessen teils weich formulierte Bestimmungen ohnehin Zweifel im Hinblick auf den Umfang der vertraglichen Bindung aufwerfen. Umso mehr kommt dem nationalen Recht damit eine entscheidende Rolle für die Wirksamkeit internationaler Klimaschutzbemühungen zu.
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Quelle: | EurUp 03/2024 (August 2024) |
Seiten: | 10 |
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