Nach Inkrafttreten des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) sind thermische Abfallverbrennungsanlagen als Anlagen zur Beseitigung von Abfällen einzustufen.
Diese sind dadurch gekennzeichnet, dass Abfall mit einer heterogenen Zusammensetzung mit dem Hauptziel der Beseitigung des Schadstoffpotentials
thermisch behandelt wird. Der wesentliche Unterschied zu Anlagen zur Verwertung von Abfällen besteht darin, dass in diesen sortenreiner und heizwertreicher Abfall mit dem Ziel einer energetischen Verwertung eingesetzt wird. Unter Umständen können Abfallverbrennungsanlagen auch zur energetischen Verwertung von Abfällen eingesetzt werden. Dies bedingt aber u.a., dass der Heizwert des eingebrachten sortenreinen, heizwertreichen Gewerbeabfalls größer als 11.000 kJ/kg ist.
Copyright: | © Thomé-Kozmiensky Verlag GmbH |
Quelle: | Optimierungspotential der Abfallverbrennung (2004) (August 2004) |
Seiten: | 20 |
Preis: | € 0,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. Berthold Büttenbender |
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