Mit der Insolvenz des Systembetreibers Europäische Lizenzierungs Systeme GmbH (ELS) im Frühjahr 20181 ist deutlich geworden, dass die Insolvenz eines für die flächendeckende Erfassung von Verpackungsabfällen nach der Verpackungsverordnung zuständigen Systembetreibers kein rein hypothetisches Szenario darstellt, sondern Realität werden und zu erheblichen Schäden bei Kommunen, Entsorgungswirtschaft und auch bei den anderen Systembetreibern führen kann.
Damit ist ein Instrument in das Blickfeld des Interesses von Ländern, Kommunen und Entsorgungswirtschaft gerückt, das seit Bestehen der Verpackungsverordnung eher ein Nischendasein gefristet hat: die von den Systemen zu erbringenden Sicherheitsleistungen. Hinsichtlich dieser Sicherheitsleistungen gab es in der Vergangenheit verschiedene Bemühungen der zuständigen Feststellungsbehörden, zu einer einheitlichen Berechnungsmethodik und Vorgehensweise zu gelangen. Zu einem einheitlichen Vollzug durch alle Bundesländer ist es jedoch nicht gekommen, zumal Art und Höhe der Sicherheitsleistungen nach der Verpackungsverordnung mehrfach Gegenstand von verwaltungsgerichtlichen Verfahren waren.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR - 05/2018 (September 2018) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. jur. Holger Thärichen Rechtsanwalt Linus Viezens |
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