Möglichkeiten und Grenzen des Abfallrechts
In einer umweltverträglichen Wirtschaft kommt der umweltverträglichen Produktgestaltung und der Schließung von Kreisläufen eine zentrale Rolle zu. Im Abfallrecht wurde die umweltverträgliche Produktgestaltung als Teil der Produktverantwortung der Hersteller 1996 eingeführt (§ 22 KrW-AbfG). Das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) von 2012 hat die Regelung in § 23 nahezu unverändert übernommen. Ziel der Produktgestaltung soll zum einen die Abfallvermeidung u.a. durchmehrfache Verwendung und technische Langlebigkeit der Produkte sein. Zum anderen soll die Beschaffenheit des Produktes eine hochwertige Verwertung und umweltverträgliche Beseitigung ermöglichen. Konkretisierende Regelungen zur Produktgestaltung finden sich z.B. im ElektroG, in der AltfahrzeugV und in dem neuen VerpackG
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfalR - 03/2018 (Juni 2018) |
Seiten: | 9 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Rebecca Prelle |
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