Andienungspflichten für gefährliche Abfälle als Lenkungsinstrumente des Kreislaufwirtschaftsrechts

Während frühere Abfallgesetze von einem Verständnis der Entsorgung als Aufgabe der staatlichen Daseinsvorsorge geprägt waren, setzte das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG) verstärkt auf die private Abfallwirtschaft.

Es legte ab 1996 eine duale Entsorgungsordnung fest, die im heutigen Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) beibehalten wurde: Grundsätzlich müssen Erzeuger und Besitzer ihre Abfälle selbst verwerten (§ 7 Abs. 2 S. 1) bzw. durch Dritte verwerten lassen (§ 22). Erfolgt keine Verwertung, sind die Abfälle gemeinwohlverträglich zu beseitigen, soweit in § 17 nichts anderes bestimmt ist (§ 15 Abs. 1 S. 1). Etwas anderes ist einerseits bestimmt für die Erzeuger und Besitzer von Abfällen aus privaten Haushaltungen, die ihre Abfälle dem öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) überlassen müssen (§ 17 Abs. 1 S. 1), und andererseits für die Erzeuger und Besitzer von Abfällen zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen (§ 17 Abs. 1 S. 2); um die Verwertung ihrer Abfälle dürfen - und müssen - sich diese Erzeuger und Besitzer selbst kümmern. Soweit die Überlassungspflicht gilt, liegt die Entsorgungszuständigkeit und -pflicht beim örE (§ 20 Abs. 1); soweit keine Überlassungspflicht besteht,  bleibt es bei der Entsorgungsverantwortung der Erzeuger und Besitzer. Nach diesem Konzept einer  gemeinsamen Verantwortung von Staat und Wirtschaft i.S.d. Kooperationsprinzips regelt es - im gesetzlichen Rahmen - der Markt, welchen Weg die nicht überlassungspflichtigen Abfallströme aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen gehen. Hierbei ist zu beachten, dass die marktwirtschaftlichen Regeln bei der Abfallentsorgung nicht in gleicher Weise wirken wie anderswo: Zielt normalerweise das Interesse darauf ab, optimale Dienstleistungen oder Produkte zu erhalten, geht es bei Abfällen in der Regel darum, sich ihrer möglichst kostengünstig zu entledigen.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 02/2024 (Mai 2024)
Seiten: 9
Preis: € 32,00
Autor: Dr. Olaf Kropp
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.

Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.

Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'