Die Ökologiepflichtigkeit der Eigentümer natürlicher Lebensgrundlagen

Der Begriff 'Ökologiepflichtigkeit' setzt sich aus den Wortbestandteilen Ökologie und Pflichtigkeit zusammen. Dabei ist mit Ökologie die Naturwissenschaft gemeint, die sich mit der Physiologie der Beziehungen eines Organismus zu seiner Außenwelt (Haeckel 1866) und mit Biozönosen (Lebensgemeinschaften) beschäftigt. Die Ökologie ist die entscheidende wissenschaftliche Grundlage für den Naturschutz geworden, sie widmet sich aber zunehmend auch dem Umgang mit intensiv genutzter Natur.

After the agricultural landscape, ecological degradation has also reached the forest in Europe. How the biodiversity of the forest is to be legally secured is the focus of the 14th German Nature Conservation Law Day. Based on the CBD, the fundamental state objective provision of Art. 20a of the German Constitution (GG) and on EU legal requirements, the paper explores the legislator's scope for preserving and restoring biodiversity. Economic and ethical aspects are included. The focus is on the ecological liability of all owners of natural goods. It becomes apparent that the legislator's escape from concretizing the basic obligations of the owners of natural goods is partly responsible for the current biodiversity crisis, also in the forests. Remedial action is needed.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: EurUp 01/2021 (Februar 2021)
Seiten: 20
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Detlef Czybulka
 
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