Der rechtliche Rahmen für die langzeitsichere Verwahrung von Deponien wird über die Deponieverordnung (DepV) geregelt. Gemäß Punkt 2 des Anhangs 1 der DepV ist im Deponiebau der Stand der Technik für alle Materialien, Komponenten oder Systeme gegenüber der zuständigen Fachbehörde über prüffähige Unterlagen nachzuweisen.
Im Deponiebau ist die Umsetzung des Stands der Technik für alle Materialien, Komponenten, Systeme sowie deren qualitätsgerechter Einbau sicherzustellen. Dies dient letzendlich der Gewährleistung der Langzeitsicherheit im Deponiedichtungsbau sowohl im Basis- als auch im Oberflächenbereich. Die Durchsetzung erfolgt hierbei über ein 3- tufiges Qualitätssicherungsprinzip. Vorgestellt werden hierzu der Ablauf sowie einige Beispiele.
Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
Quelle: | Wasser und Abfall 09 (September 2023) |
Seiten: | 10 |
Preis: | € 10,90 |
Autor: | Dipl.-Ing. Mario Müller Dipl.-Ing. Hagen Fabian Dipl.-Ing. Matthias Schrickel Pof. Dr. Petra Schneider |
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