Stauanlagen, wie Talsperren, Hochwasserrückhaltebecken und Staustufen, haben einen gesellschaftlichen Nutzen für Landeskultur, Hochwasserschutz, Trinkwasserbereitstellung, Schifffahrt, Erzeugung regenerativer Energie aus Wasserkraft oder zur Freizeitgestaltung. Mit dem Aufstauen von Fließgewässern beziehungsweise dem Speichern von Wasser in Stauseen sind aber auch gewisse Risiken verbunden.
Die DWA hat den Entwurf des DWA-Merkblatts M 500 'Betrachtungen zur (n - a)-Bedingung an Stauanlagen' veröffentlicht, der bis 31.12.2023 im Gelbdruckverfahren zur öffentlichen Diskussion steht. Das DWA-Merkblatt M 500 löst das im Jahr 1990 erschienene DVWK-Merkblatt 216 'Betrachtung zur (n - 1)-Bedingung an Wehren' ab. Seit der Erarbeitung des Vorgänger-Merkblattes 1990 haben sich eine Reihe wichtiger Grundlagen in der Normenreihe DIN 19 700 geändert. Das neue Merkblatt stellt eine Überarbeitung und Anpassung an den Stand der Normen dar. Weiterhin wurde der Anwendungsbereich über Wehre hinaus nun auch auf die anderen Stauanlagen entsprechend der Normenreihe DIN 19 700 erweitert.
| Copyright: | © Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH |
| Quelle: | Wasserwirtschaft - Heft 11 (November 2023) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 10,90 |
| Autor: | Dr.-Ing. Gerhard Haimerl Dr.-Ing. Jörg Franke |
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