Zur Reichweite von Rücknahmesystemen im Rahmen freiwilliger Produktverantwortung

Anmerkung zum Urteil des VGH Baden-Württemberg vom 14.5.2019 - 10 S 1990/18

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden- Württemberg vom 14.5.2019 (10 S 1990/18) liegt zu der seit Jahren umstrittenen Frage, ob eine freiwillige Rücknahme in Wahrnehmung der Produktverantwortung auch fremde Produkteumfassen darf, also solche, die der Zurücknehmende nicht selbst hergestellt oder vertrieben hat, nunmehr die erste ober gerichtliche Entscheidung vor. Darin hat sich der  Verwaltungsgerichtshof der einhelligen Auffassung der erstinstanzlichen Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte angeschlossen und für den Bereich der nicht gefährlichen Abfälle die Zulässigkeit einer freiwilligen Rücknahme fremder Produkte bestätigt. Hintergrund der Diskussion ist, dass große Einzelhandelsunternehmen, die bundesweite Rücknahmesysteme für Alttextilien aufbauen (wollen), diese angesichts der gesetzlichen Einschränkungen gewerblicher Sammlungen vermehrt auf § 17 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 KrWG stützen. Danach besteht die Überlassungspflicht nach § 17 Abs. 1 KrWG nicht, wenn Abfälle in Wahrnehmung der Produktverantwortung freiwillig zurückgenommen werden.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 04/2019 (Juli 2019)
Seiten: 4
Preis: € 32,00
Autor: RA Dr. Anno Oexle
Thomas Lammers
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.