Aktuelle Rechtsprechung zu Einzelfeldern der Abfallentsorgung

Abfälle sind gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 KrWG alle Stoffe oder Gegenstände, derer sich ihr Besitzer entledigt, entledigen will oder entledigen muss. Abfall fällt grundsätzlich dann an, wenn erstmalig die Begriffsmerkmale des § 3 Abs. 1 KrWG erfüllt sind.1 Im Jahr 2018 hat das BVerwG2 zu verunreinigtem Mais
entschieden, dass die ursprüngliche Zweckbestimmung für einen Stoff oder Gegenstand jedenfalls dann (objektiv) entfallen ist, wenn dieser aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht mehr zweckentsprechend verwendet werden kann, etwa weil einschlägige Anforderungen des
allgemeinen Produkt-und Umweltrechts nicht mehr erfüllt werden.

In den Jahren 2017 bis 2019 hat sich die Rechtsprechung mit verschiedenen Einzelfeldern der öffentlichen Abfallentsorgung beschäftigt. Gegenstand der Rechtsprechung war dabei auch die Frage, wann das Abfallrecht und wann das Wasser- bzw. Abwasserrecht Anwendung findet. Ebenso wurden durch die Rechtsprechung die Themen der zumutbaren Benutzungsbedingungen bei der öffentlichen Abfallentsorgungseinrichtung und das öffentliche Straßenrecht behandelt. Die nachfolgende Darstellung ordnet diese Rechtsprechung in den abfallrechtlichen Gesamt-Zusammenhang ein. Gleichzeitig werden auch die Schnittstellen zum Verpackungsgesetz 2019 betrachtet.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 04/2019 (Juli 2019)
Seiten: 11
Preis: € 32,00
Autor: Dr. jur. Peter Queitsch
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland

Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens - ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.

Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit