Novelle der Deponieverordnung

Ablagerungsverbot für recycelbare und verwertbare Abfälle als marktwirtschaftliches Hindernis oder sinnvolles Lenkungsinstrument?

Das Deponierecht hat durch die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung vom 30.6.20201 eine weitreichende Änderung erfahren. Nach der Verordnungsbegründung2 dient die Novellierung der Deponieverordnung (DepV) der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/8503. Mit dieser Richtlinie war in 2018 dieDeponierichtlinie geändert worden, um in den Mitgliedstaaten eine schrittweise Einschränkung der Ablagerung von Abfällen auf Deponien zugunsten der getrennten Sammlung und Sortierung sowie des getrennten Recyclings zu erreichen. Diese Vorgaben sollen nach dem Willen des deutschen Verordnungsgebers durch ein grundsätzliches Ablagerungsverbot für recycelbare und verwertbare Abfälle auf Deponien umgesetzt werden. Das Deponierungsverbot ist § 7 DepV als neuer Absatz 3 beigefügt worden, der am 1.1.2024 in Kraft treten wird. Das Ablagerungsverbot ist zwar seinem Wortlaut nach nicht auf bestimmte Abfallarten beschränkt, betrifft jedoch vor allem mineralische Abfälle. So schätzt der Nationale Normenkontrollrat, dass pro Jahr ca. 3-4Mio. t Stadtböden (Bodenmaterial mit einem hohen Anteil technogener Substrate, insb. Bauschutt, Schlacken oder Aschen), die gegenwärtig auf Deponien abgelagert werden, in die Verwertung gehen werden.5 Infolge des Ablagerungsverbots müssen somit ausreichend rechtssichere Verwertungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle zur Verfügung stehen. Dass dies der Fall ist, wurde nicht nur von Branchenverbänden, sondern auch von einzelnen Bundesländern, z.B. Niedersachsen, im Gesetzgebungsverfahren bezweifelt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 06/2020 (November 2020)
Seiten: 6
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Peter Kersandt
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Europäische Rechtsvorgaben und Auswirkungen auf die Bioabfallwirtschaft in Deutschland
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Bioabfälle machen 34 % der Siedlungsabfälle aus und bilden damit die größte Abfallfraktion im Siedlungsabfall in der EU. Rund 40 Millionen Tonnen Bioabfälle werden jährlich in der EU getrennt gesammelt und in ca. 4.500 Kompostierungs- und Vergärungsanlagen behandelt.

Vom Gärrest zum hochwertigen Gärprodukt - eine Einführung
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Auch mittel- bis langfristig steht zu erwarten, dass die Kaskade aus anaerober und aerober Behandlung Standard für die Biogutbehandlung sein wird.

Die Mischung macht‘s - Der Gärrestmischer in der Praxis
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (11/2025)
Zur Nachbehandlung von Gärrest aus Bio- und Restabfall entwickelte Eggersmann den Gärrestmischer, der aus Gärresten und Zuschlagstoffen homogene, gut belüftbare Mischungen erzeugt. Damit wird den besonderen Anforderungen der Gärreste mit hohem Wassergehalt begegnet und eine effiziente Kompostierung ermöglicht.