Novelle der Deponieverordnung

Ablagerungsverbot für recycelbare und verwertbare Abfälle als marktwirtschaftliches Hindernis oder sinnvolles Lenkungsinstrument?

Das Deponierecht hat durch die Verordnung zur Änderung der Abfallverzeichnis-Verordnung und der Deponieverordnung vom 30.6.20201 eine weitreichende Änderung erfahren. Nach der Verordnungsbegründung2 dient die Novellierung der Deponieverordnung (DepV) der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2018/8503. Mit dieser Richtlinie war in 2018 dieDeponierichtlinie geändert worden, um in den Mitgliedstaaten eine schrittweise Einschränkung der Ablagerung von Abfällen auf Deponien zugunsten der getrennten Sammlung und Sortierung sowie des getrennten Recyclings zu erreichen. Diese Vorgaben sollen nach dem Willen des deutschen Verordnungsgebers durch ein grundsätzliches Ablagerungsverbot für recycelbare und verwertbare Abfälle auf Deponien umgesetzt werden. Das Deponierungsverbot ist § 7 DepV als neuer Absatz 3 beigefügt worden, der am 1.1.2024 in Kraft treten wird. Das Ablagerungsverbot ist zwar seinem Wortlaut nach nicht auf bestimmte Abfallarten beschränkt, betrifft jedoch vor allem mineralische Abfälle. So schätzt der Nationale Normenkontrollrat, dass pro Jahr ca. 3-4Mio. t Stadtböden (Bodenmaterial mit einem hohen Anteil technogener Substrate, insb. Bauschutt, Schlacken oder Aschen), die gegenwärtig auf Deponien abgelagert werden, in die Verwertung gehen werden.5 Infolge des Ablagerungsverbots müssen somit ausreichend rechtssichere Verwertungsmöglichkeiten für mineralische Abfälle zur Verfügung stehen. Dass dies der Fall ist, wurde nicht nur von Branchenverbänden, sondern auch von einzelnen Bundesländern, z.B. Niedersachsen, im Gesetzgebungsverfahren bezweifelt.



Copyright: © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH
Quelle: AbfallR 06/2020 (November 2020)
Seiten: 6
Preis: € 32,00
Autor: Prof. Dr. Andrea Versteyl
Dr. Peter Kersandt
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.