Zusammenfassende Anmerkungen zu ersten Beschlüssen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Baden-Württemberg, Bayern, Brandenburg, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen
§ 22 Abs. 2 VerpackG1 befugt die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, gegenüber den Systemen eine Rahmenvorgabe zu erlassen. Innerhalb der dem Konsensualprinzip unterliegenden Abstimmungsvereinbarung hat der örE 'ein Recht auf einseitige Festlegung' und kann einseitig mit schriftlichem Verwaltungsakt den Systemen Vorgaben zur Ausgestaltung des LVP-Erfassungssystems machen und damit grundsätzlich insbesondere einen Systemwechsel von Sack- auf Tonnensystem erzwingen.
I. Gesetzlicher Rahmen der Rahmenvorgabe
Der Anwendungsbereich von Rahmenvorgaben ist in mehrfacher Hinsicht beschränkt. Rahmenvorgaben sind nur zulässig:
- für die Sammlung von LVP, nicht auch für Glas und PPK,
- für die Sammlung bei privaten Haushaltungen, nicht auch für 'vergleichbare Anfallstellen' i.S.v. § 3Abs. 11 S. 2 und
- hinsichtlich der in Abs. 2 S. 1 Nr. 1-3 angeführten Ausgestaltungsmerkmale der LVP-Sammlung, nicht aber hinsichtlich der nachgehenden Verwertungskonzeption.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 05/2020 (September 2020) |
Seiten: | 5 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Rechtsanwalt und Fachanwalt für Vergaberecht Dr. Frank Wenzel |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Verfassungsrechtliche Erfordernisse der Biodiversitätssicherung nach der Klimaschutzentscheidung des BVerfG
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Angesichts von drei miteinander verflochtenen tiefgreifenden Umweltkrisen - der Klimakrise, der Biodiversitätskrise und der weiterhin bestehenden Krise der Umweltverschmutzung - wird nach wirksamen politischen Ansätzen gesucht, den Problemen zu begegnen. In globaler Perspektive am ambitioniertesten - weil allumfassend - ist bislang die Transformationsstrategie des 'EuropeanGreenDeal' der EU-Kommission,1 die allerdings selbst in Schwierigkeiten geraten ist, sichtbar etwa in Kompromissen bei der Luftreinhaltepolitik, dem Zögern in der Weiterentwicklung der Chemikalienpolitik oder der Anerkennung fragwürdiger Risikotechnologien, wie etwa der Atomenergie, als Nachhaltigkeitsinvestition im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung.
Möglichkeiten und Grenzen der Verfahrensbeschleunigung in Krisenzeiten durch Einschnitte bei UVP und SUP
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Dass Planungs- und Genehmigungsverfahren in Deutschland zu lange dauern, ist kein Geheimnis. Auch Jahrzehnte nach der Einleitung noch nicht abgeschlossene Großprojekte sind eher die Regel als die Ausnahme. Insbesondere die Klimakrise und die durch den Angriffskrieg der Russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöste Energieversorgungskrise erfordern eine möglichst rasche Planung, Genehmigung und Umsetzung der benötigten Energieinfrastrukturvorhaben.
Meeresschutz und Klimawandel
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Zum Gutachten des Internationalen Seegerichtshofs im Fall 'Climate Change and International Law'