Seit 2012 hat Deutschland ein Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und zur Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen, dessen Kurzbezeichnung 'Kreislaufwirtschaftsgesetz -KrWG' lautet. Es hat das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen aus demJahr 1994 abgelöst, dessen Kurzbezeichnung noch 'Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz -
KrW-/AbfG' lautete.
Am 11.12.2019 hat die neue Präsidentin der EU-Kommission, Ursula von der Leyen, den 'Europäischen Green Deal' vorgestellt. Er hat das Ziel, dass die EU zu einer fairen und wohlhabenden Gesellschaft mit einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigenWirtschaft wird, in der im Jahr 2050 keine Netto-Treibhausgasemissionen mehr freigesetzt werden und das Wirtschaftswachstum von der Ressourcennutzung abgekoppelt ist. Die Verwirklichung einer klimaneutralen und kreislauforientiertenWirtschaft spielt darin eine zentrale Rolle. Nach wie vor sei dieWirtschaft zu 'linear' und abhängig von einem Durchsatz neuerWerkstoffe, die nach dem Rohstoffabbau zuWaren verarbeitet, konsumiert und schließlich als Abfall entsorgt oder als Emissionen ausgestoßen werden. Der nachfolgende Beitrag beschäftigt sich mit der Frage, welche Schritte auf europäischer und auf nationaler Ebene zu gehen sind, um das Ziel einer Kreislaufwirtschaft zu erreichen.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 01/2020 (Januar 2020) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | MinDirig. a. D. Prof. Dr. Gottfried Jung |
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