Dieser Beitrag setzt sich mit der Frage auseinander, ob die in der Gewerbeabfallverordnung normierte Recyclingquote das Recycling fördert und damit einen nachhaltigen Beitrag zum Ressourcenschutz leisten kann.
Eine Gesellschaft, die die Kreislaufwirtschaft fördern will, muss zur Schonung der natürlichen Ressourcen das Recycling anfallender Abfälle steigern. Dazu soll die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), die am 1.8.2017 novelliert in Kraft getreten ist, beitragen. Abfallerzeuger werden in die Pflicht genommen, gewerbliche Siedlungsabfälle getrennt zu sammeln und Abfallgemische der Vorbehandlung zuzuführen. Aufgabe der Abfallentsorger ist es, die von ihnen angenommenen getrennt gesammelten gewerblichen Siedlungsabfälle vorrangig dem Recycling zuzuführen und sortierbare Abfallgemische der Vorbehandlung zu unterziehen. Zur Erfüllung dieser Pflicht obliegen den Abfallentsorgern die Errichtung und der Betrieb von Vorbehandlungsanlagen. Aus den Abfallgemischen soll der Betreiber der Vorbehandlungsanlage durch Sortierung einen Anteil vonmindestens 30 % recyclebarer Abfälle wiedergewinnen und dem Recycling zuführen. Diesen Anteil hat der Anlagenbetreiber in einer Recyclingquote jährlich zu errechnen, zu dokumentieren und diese seiner Behörde jeweils zum 31.3. eines Jahres mitzuteilen. Erstmals war die Recyclingquote zum 31.3.2020 zu übermitteln.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | AbfallR 06/2021 (November 2021) |
| Seiten: | 6 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Sylvia Zimack |
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