Mit Beschluss vom 6.5.2021 hat der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung vom 22.1.2021 zur (dritten) Novellierung des Verpackungsgesetzes angenommen.
Gegenstand der Novellierung ist auch die Pflicht der Systeme zur Erbringung einer Sicherheitsleistung gemäß § 18 Abs. 4 VerpackG. Da die zu erbringenden Sicherheitsleistungen in der Praxis aufgrund ihrer beachtlichen finanziellen Relevanz nicht nur die Systeme, sondern auch die Gerichte beschäftigen, ist ein Blick auf die Änderung der bisherigen Rechtslage geboten.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 05/2021 (September 2021) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Dr. Markus W. Pauly |
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