Kreislaufwirtschaft ist Klimaschutz! Daraus ergeben sich verschiedene Hauptanknüpfungspunkte, die maßgeblich dazu beitragen können, den Klimabeschluss des BVerfG zu verwirklichen, dessen tiefgreifende Auswirkungen in der näheren Begründung deutlich werden.
Der Klimabeschluss des BVerfG vom 24.3.2021 betrifft die Verteilung der Klimaschutzlasten zwischen den Generationen und verlangt eine langfristige Konzeption, um eine möglichst grundrechtsschonende Realisierung sicherzustellen, ohne die jungen Generationen allzu sehr einzuengen. Das beanstandete KSG wird prompt angepasst: Klimaneutralität bis 2045, CO2-Reduktion um 88 % bis 2040 gegenüber 1990 sowie bis 2030 um 65%und nicht mehr nur um 55% wie bisher nach § 3 Abs. 1 S. 2 KSG. Den Löwenanteil dieser zusätzlichen Emissionsminderung sollen die Sektoren Energiewirtschaft und Industrie tragen. Auch für die Zeit nach 2030 sind konkrete Zahlen für die notwendige CO2-Einsparung pro Jahr festgelegt, allerdings noch keine konkreten Maßnahmen,welche sich -wie schon bisher in § 8 KSG vorgesehen1 - die einzelnenMinisterien überlegenmüssen. Ist damit die Kreislauf- und Abfallwirtschaft außen vor?
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 04/2021 (Juli 2021) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz |
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