Wie weit reicht das nunmehr eingeführte Verbot von Einwegkunststoffen? Erstreckt es sich nur auf expandiertes Polystyrol (EPS) oder auch auf extrudiertes Polystyrol (XPS)? Diese Frage wurde schon bei den Gesetzesberatungen angesprochen und im ersten Sinne entschieden. Wie sind die unionsrechtlichen Vorgaben - gerade auch vor dem Hintergrund, die Meeresvermüllung zu vermindern und die Nachhaltigkeit zu fördern? Können die EU-Mitgliedstaaten weiterreichende Maßnahmen ergreifen (Opting out) - oder ergeben sich dann angesichts der Bedeutung von Transportmaterialien
Konflikte mit den Grundfreiheiten?
Die Einwegkunststoffverbotsverordnung (EWKVerbotsV) verbietet Einwegkunststoffe entsprechend den Vorgaben der EU-KunststoffRL 2019/9042. Nach deren Art. 5 verbieten die Mitgliedstaaten das Inverkehrbringen der in Teil B des Anhangs aufgeführten Einwegkunststoffartikel und von Artikeln aus oxo-abbaubaremKunststoff. Bei der Frage,ob nur expandiertes Polystyrol (EPS) oder auch extrudiertes Polystyrol (XPS) verboten ist, bildet den entscheidenden Hintergrund, inwieweit Lebensmittelverpackungen erfasst sind. Das sind nach Anhang B Ziff. 7 Lebensmittelverpackungen aus expandiertem Polystyrol, d.h. Behältnisse wie Boxen (mit oder ohne Deckel) für Lebensmittel, die:
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 01/2021 (Januar 2021) |
Seiten: | 8 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Univ.-Prof. Dr. jur. Walter Frenz |
Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
Artikel weiterempfehlen | |
Artikel nach Login kommentieren |
Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Überblick über und Diskussion der Maßnahmen zum beschleunigten Ausbau
der Wasserstoffinfrastruktur in Deutschland
Die innerstaatliche Umsetzung des Pariser Klimaschutzübereinkommens
- ein Rechtsvergleich
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Like all public international law treaties, the Paris Climate Accords rely on national law for their implementation. The success of the agreement therefore depends, to a large extent, on the stepstaken or not taken by national governments and legislators as well as on the instruments and mechanisms chosen for this task. Against this background, the present article compares different approaches to the implementation of the Paris Agreement, using court decisions as a means to assess their (legal) effectiveness.
Klimaschutzrecht und Erzeugung erneuerbarer Energien in der Schweiz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (8/2024)
Verschachtelte Gesetzgebung unter politischer Ungewissheit