Am29.10.2020 ist das Artikel-Gesetz zur Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union vom23.10.2020 in Kraft getreten.1 Artikel 1 des Artikelgesetzes beinhaltet die Änderung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Zugleich ist durch die Europäische Union seit dem 1.1.2021 der Export von Kunststoffabfällen erschwert worden und es ist das geänderte Batteriegesetz (BattG) in Kraft getreten. Die nachfolgende Darstellung gibt einen Überblick über diese Rechtsänderungen. Zugleich wird die aktuelle Rechtsprechung einbezogen.Weiterhin wird in den Blick genommen, welche Auswirkungen sich für die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger ergeben können.
Die Europäische Union hat seit dem 1.1.2021 den Export von Kunststoffabfällen aus der EU verschärft. Unsortierte oder verschmutzte Plastikgemische, die sich nicht einfach recyceln lassen, dürfen nicht mehr international gehandelt werden. Bei diesen Abfällen ist das Risiko besonders groß, das Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen und z.B. dort im Meer schwimmen. Deshalb dürfen nur noch saubere, gut sortierte Kunststoffabfälle, die sich leicht recyceln lassen, unter der staatlichen Kontrolle der grenzüberschreitenden Abfallverbringung exportiert werden. Diese verschärften Regelungen zum Export von Kunststoffabfällen sind im Wege der Änderung der EU-Abfallverbringungsverordnung Nr. 1013/2006 durch die Verordnung (EU) 2020/2174 vom19.10.20202 zum 1.1.2021 in Kraft getreten. Die EU- Abfallverbringungsverordnung gilt unmittelbar in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und muss deshalb nicht mehr - wie z.B. EU-Richtlinien - in deutsches Recht umgesetzt werden. Bevor Abfälle aus Deutschland in andere Länder exportiert werden können, muss zuvor auf der Grundlage der EU-Abfallverbringungsverordnung ein Zustimmungsverfahren (Notifizierungsverfahren) bei den zuständigen, staatlichen Behörden durchgeführt werden. Insoweit sind die Pflichten zur Durchführung eines Zustimmungsverfahrens in den Anhängen III, IV und V der EU-Abfallverbringungsverordnung seit dem1.1.2021 für die Verbringung von Kunststoffabfällen verschärft worden.
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| Quelle: | AbfallR 01/2021 (Januar 2021) |
| Seiten: | 10 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Dr. jur. Peter Queitsch |
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