Historische Betrachtung und Überlegungen zur heutigen Relevanz
Die sog. Pflichtenübertragung (insbesondere gemäß § 16 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F.) gehörte zu den Elementen bzw. Neuerungen des KrW-/AbfG 1996, denen ein gewisser Privatisierungscharakter zugeschrieben wurde. Mit dem KrWG 2012 wurde dieMöglichkeit der Pflichtenübertragung jedoch wieder abgeschafft; es wurde lediglich der Bestand bereits ausgesprochener Pflichtenübertragungen, einschließlich der Möglichkeit ihrer Verlängerung, gesichert (§ 72 Abs. 1 KrWG). Der Beitrag resümiert Funktion, Reichweite und Voraussetzungen der Pflichtenübertragung und beleuchtet die Möglichkeiten und Spielräume ihrer Nutzung nach geltendem Recht.
| Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
| Quelle: | AbfallR 06/2022 (November 2022) |
| Seiten: | 5 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | RA Dr. Martin Dieckmann |
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