Das absolute Aufkommen an Verpackungsabfällen in der Europäischen Union steigt seit Jahren konstant. Auch ein relativer Rückgang der Abfallmenge im Verhältnis zur Wirtschaftsleistung ist nicht erkennbar. Gleichzeitig steigt die durchschnittliche Recyclingrate nur langsam an. Für Kunststoffverpackungen bestehen dabei die größten Hürden auf dem Weg in die Kreislaufwirtschaft.
Somit wird deutlich, dass die fünfstufige Abfallhierarchie für Verpackungen bisher nicht die gewünschte Wirkung entfaltet. Vielmehr hat sich durch unterschiedliche nationale Vorgaben ein teilweise fragmentierter Binnenmarkt in Bezug auf Sammlung und Verwertung, die Systeme der Herstellverantwortung, das Verpackungsdesign und die Kennzeichnung entwickelt. So besteht heute die Situation, dass zwischen denMitgliedstaaten erhebliche Unterschiede in Bezug auf das Abfallaufkommen pro Kopf und die Leistungsfähigkeit der Kreislaufwirtschaft bestehen. Die Europäische Kommission hat daher am 30.11.2022 erstmals das Instrument einer Verordnung mit direkter Wirkung ergriffen, um harmonisierte Regelungen für die Vermeidung von Verpackungsabfällen, das Schließen von hochwertigen Materialkreisläufen und den verpflichtenden Einsatz von Recyclingrohstoffen festzuschreiben. Ziel ist dabei, dass bis 2030 alle Verpackungen wiederverwendbar oder stofflich verwertbar sind und dass Verpackungen, Überverpackungen und damit Verpackungsabfälle reduziert werden. In diesem Sinne hat die Kommission unter anderemWiederverwendungsquoten für gewisse Verpackungsformate sowie Maßnahmen zur Verpackungsminimierung und Verbote zum Inverkehrbringen von gewissen Einwegkunststoffverpackungen eingeführt. Angesichts der Regelungstiefe und der Rechtsform des Kommissionsvorschlags als Verordnung sind für die kommenden Monate intensive Verhandlungen zwischen den Mitgliedstaaten im Rat und dem Europäischen Parlament zu erwarten.
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| Quelle: | AbfallR 01/2023 (Februar 2023) |
| Seiten: | 13 |
| Preis: | € 32,00 |
| Autor: | Claas Oehlmann |
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