Ein nachhaltigerer Einsatz von Ressourcen bei der Errichtung und dem Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen (wie z.B. Abfallanlagen1) ist für einen verstärkten Ressourcenschutz von hoher Priorität.
Ebenso bestehen bei der Errichtung und dem Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen noch große Potenziale für eine sparsamere und effizientere Energieverwendung wie auch für die verstärkte Integration erneuerbarer Energien.3 Hier setzen u.a. die Betreiberpflichten des § 5 Abs. 1 BImSchG an. § 5 Abs. 1 BImSchG enthält einen Kanon unmittelbar geltender Grundpflichten für die Errichtung und den Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen.4 Dabei beeinflussen die Betreiberpflichten sowie die auf ihrer Grundlage geschaffenen Konkretisierungen (Rechtsverordnungen undVerwaltungsvorschriften) den Ressourcenschutz5 und die Energienutzung6 in unterschiedlichem Maße. Inwieweit sich bereits die geltenden bundesimmissionsschutzrechtlichen Regelungen auf die Inanspruchnahme von Ressourcen und die Energienutzung auswirken, soll nachfolgend aufgezeigt werden. In einem zweiten Schritt wird dann eine Weiterentwicklung der Betreiberpflichten m Sinne eines verstärkten Ressourcenschutzes bzw. einer sparsameren und effizienteren Energienutzung diskutiert.
Copyright: | © Lexxion Verlagsgesellschaft mbH |
Quelle: | AbfallR 02/2023 (April 2023) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 32,00 |
Autor: | Prof. Dr. Martin Dippel |
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