Die 'kleine' Novelle der Bioabfallverordnung vom 28.04.2022 hat den Schwerpunkt auf eine sortenreine Erfassung von Bioabfällen gelegt, um Einträge von Fremdstoffen, insbesondere Kunststoffe, bereits vor deren biologischen Behandlung in der Kompostierung/ Vergärung deutlich zu reduzieren. Dazu bestimmt der neu eingeführte § 2a Anforderungen an die Fremdstoffentfrachtung von Bioabfällen (Biotonne) und gewerblichen verpackten Bioabfällen und Materialien. Festgelegt sind verpflichtende Sichtkontrollen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen zur Erfassung der Fremdstoffbelastung des angelieferten Materials und zur Kontrolle der Fremdstoffentfrachtung, um die Einhaltung der neu festgelegten, materialspezifischen Input-Kontrollwerte für Gesamtkunststoffe zu gewährleisten.
Flankierend besteht die Option eines Rücknahmeverlangens für Bioabfall (Biotonne) mit Fremdstoffanteilen über 3 % in der Frischmasse. Ab dem 1. Mai 2025 gelten die neuen Vorgaben zur Fremdstoffminimierung im Bioabfall; das schließt alle Akteure vom Abfallerzeuger, -besitzer, Entsorgungsträger, Abfallbehandler und Gemischthersteller gleichermaßen mit ein. Da Fremdstoffeinträge in Bioabfall nur effektiv und effizient an der jeweiligen Anfallstelle vermieden werden können, sollte flächendeckend und verbindlich gelten, dass die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger nachhaltig Öffentlichkeitsarbeit leisten, kontinuierlich Biotonnen-Kontrollen durchführen und bei Verstößen konsequent den Abfallbesitzer sanktionieren. Falls dazu rechtliche Anpassungen der jeweiligen Abfallwirtschaft- und Gebührensatzungen in den Kommunen ausstehen, sind diese zeitnah zu forcieren. Entsprechend sollten bei der Vergabe in den Leistungsbeschreibungen, die jetzigen Regelungen des § 2a und § 3c BioAbfV Berücksichtigung finden. Die Anpassung der Produktion von Kompost-/Gärprodukten aus Bioabfällen an die Einhaltung des Fremdstoff-Grenzwertes der Düngemittelverordnung und des RALParameters 'Verunreinigungsgrad' (Flächensumme der Fremdstoffe) haben bereits betriebliche und technische Maßnahmen bedingt, die derzeit in vielen Bioabfallbehandlungsanlagen optimiert werden. Um die Menge an verwertbarem, sortenreinen Bioabfall für eine zukünftig noch zu steigernde Produktion von Biogas/Biomethan und für hochwertige Kompost-/Gärprodukte zu erhalten, sollte die 'große' Novelle der Bio- AbfV mit entsprechenden konkretisierenden Regelungen zeitnah vorangetrieben werden. Dazu zählt unter anderem auch die Befassung mit der Schnittstelle zur EUDüngeprodukteverordnung bezogen auf die Feststellung des Abfallendestatus von Bioabfällen.
| Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
| Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) |
| Seiten: | 12 |
| Preis: | € 6,00 |
| Autor: | Dr. Irmgard Leifert |
| Diesen Fachartikel kaufen... (nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links) | |
| Artikel weiterempfehlen | |
| Artikel nach Login kommentieren | |
Folgen und Perspektiven für eine klimaschonende Nutzung kohlenstoffreicher Böden in der Küstenregion Niedersachsens
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (10/2025)
Der Schutz von Mooren und somit kohlenstoffreicher Böden ist ein zentrales Element erfolgreicher Klimaschutzstrategien. Am Beispiel der Küstenregion Niedersachsens wird deutlich, welche sozioökonomischen Folgen eine Wiedervernässung ohne wirtschaftliche Nutzungsperspektiven nach sich ziehen kann. Eine transformative Moornutzung kann nur gelingen, wenn wissenschaftliche Erkenntnisse, politische Rahmenbedingungen, soziale Akzeptanz und ökonomische Realitäten ineinandergreifen.
Zur Berücksichtigung globaler Klimafolgen bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (9/2025)
Der Text untersucht, wie Klimafolgenprüfungen bei Deponien und Abfallanlagen rechtlich einzuordnen sind. Während das UVPG großräumige Klimaauswirkungen fordert, lehnt das BVerwG deren Prüfung im Immissionsschutzrecht ab. Daraus ergeben sich offene Fragen zur Zulassung und planerischen Abwägung von Deponien.
In-situ-Erhebung der Schädigung von Fischen beim Durchgang großer Kaplan-Turbinen
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (9/2025)
Schädigungen der heimischen Fischarten Aitel, Nase und Äsche bei der Turbinenpassage wurde mittels HI-Z-Tags an zwei mittelgroßen Laufkraftwerken untersucht. Bei juvenilen Fischen wurden Überlebensraten (48 h) zwischen 87 % und 94 % gefunden, bei den adulten Fischen zwischen 75 % und 90 %. Die geringeren Schädigungen am Murkraftwerk im Vergleich zum Draukraftwerk können plausibel durch eine geringere Zahl an Turbinenflügeln (vier statt fünf), eine geringere Fallhöhe und eine etwas langsamer laufende Turbine erklärt werden.