Die Beschaffung neuer Bioabfallvergärungsanlage bzw. die Ertüchtigung vorhandener Kompostierungsanlagen um Komponenten der Bioabfallvergärung erfolgt vielfach durch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder von diesen beherrschte Gesellschaften, also durch öffentliche Auftraggeber im Sinne des EU-Vergaberechts. Der Auftragsgegenstand liegt zudem regelmäßig oberhalb des EU-Schwellenwerts für Bauleistungen. Daher haben die Beschaffungen den Vorgaben des GWB in Verbindung mit der VOB/A EU zu entsprechen.
Die Gestaltung von Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bioabfallvergärungsanlagen ist ein komplexes Thema. Es ist gekennzeichnet von dem Spannungsverhältnis zwischen dem Sicherungsinteresse der öffentlichen Auftraggeber, insbesondere an festen Preisen und garantierten Werten, einerseits und andererseits der Sorge der bietenden Anlagenbauunternehmer, unkalkulierbare Risiken einzugehen. Der vom EU-Vergaberecht gewünschte Wettbewerb kann nur erreicht werden, wenn die Vergabebedingungen so ausgestaltet werden, dass ein echter Wettbewerb stattfinden kann. Daher dürfen nicht bestimmte Techniken mit einem Alleinstellungsmerkmal versehen werden. Ferner sind die Risiken so zu verteilen, dass Angebote ohne 'Risikoaufschläge' zu Marktkonditionen möglich sind. Dies betrifft zum Beispiel die Abnahme- und/oder Garantiewerte. Zu nennen sind aber auch ausgewogene Regelungen zur Haftungsbegrenzung sowie angemessene Gewährleistungszeiträume.
Copyright: | © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH |
Quelle: | 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023) |
Seiten: | 11 |
Preis: | € 5,50 |
Autor: | Dr. Andreas Kersting |
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