Kosten- und Mittelauskehrmodell des Einwegkunststofffonds

Im November 2022 wurde das vom Umweltbundesamt (UBA) in Auftrag gegebene Forschungsvorhaben 'Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie' abgeschlossen. Als Auftragnehmer hatten INFA, das Wuppertal Institut, die PROGNOS AG und die Oexle Kopp-Assenmacher Lück Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB seit Juli 2021 an einem umfangreichen Vorschlag zur Umsetzung der erweiterten Herstellerverantwortung für bestimmte Einwegkunststoff-Produkte (EWK-Produkte) gearbeitet, welche von Art. 8 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vorgegeben wird.

Hintergrund des Forschungsvorhabens war das Inkrafttreten der europäischen Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL) vom 05. Juni 2019. Ziel der Richtlinie ist es, die Auswirkungen definierter Kunststoffprodukte auf die Umwelt, insbesondere die Meeresumwelt, sowie auf die menschliche Gesundheit zu vermeiden bzw. zu vermindern. Gleichzeitig soll der Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft mit innovativen und nachhaltigen Geschäftsmodellen, Artikeln und Werkstoffen gefördert werden.

Die EU-Richtlinie fußt hierbei auf mehreren Ansätzen und gibt Maßnahmen vor, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren, das achtlose Wegwerfen dieser Produkte in die Umwelt zu begrenzen und die Ressource Kunststoff besser zu bewirtschaften.

Neben dem Verbot der Inverkehrbringung von Einwegkunststoffartikeln aus oxo-abbaubarem Kunststoff, wie z. B. Wattestäbchen, Besteck, Teller, Trinkhalme und Rührstäbchen, stellt auch Artikel 8 der EWKRL einen ökologisch interessanten Ansatz dar. Dieser normiert und regelt die erweiterte Herstellerverantwortung für bestimmte EWKProdukte. Danach haben Hersteller von definierten To-Go-Verpackungen (Lebensmittelverpackungen, Tüten, Folienverpackungen, Getränkebehälter und -becher, leichte Kunststofftragetaschen), Feuchttüchern, Luftballons und Tabakprodukten mit Filter zukünftig die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen, die Beförderung und die Behandlung der durch ihre Produkte entstandenen Abfälle sowie die Kosten für kommunale Reinigungsaktionen und Sensibilisierungsmaßnahmen zu tragen.



Copyright: © Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH
Quelle: 34. Abfall- und Ressourcenforum 2023 (April 2023)
Seiten: 6
Preis: € 3,00
Autor: Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck
 
 Diesen Fachartikel kaufen...
(nach Kauf erscheint Ihr Warenkorb oben links)
 Artikel weiterempfehlen
 Artikel nach Login kommentieren


Login

ASK - Unser Kooperationspartner
 
 


Unsere content-Partner
zum aktuellen Verzeichnis



Unsere 3 aktuellsten Fachartikel

Bedeutung und Grenzen der Produktverantwortung für den Klimaschutz
© Lexxion Verlagsgesellschaft mbH (6/2024)
Klimaschutz prägt das Kreislaufwirtschafts- und Abfallrecht durchgehend. Er spielt etwa eine mehrfache Rolle bei der Zulassung von Abfallentsorgungsanlagen.1 Umgekehrt hat die Kreislaufwirtschaft eine sehr bedeutsame Rolle für den Klimaschutz. Das BVerfG spricht in seinem Klimabeschluss eigens die Änderung von Produktionsverfahren zur Klimaneutralität an: Der Gesetzgeber muss u.a. frühzeitig aufzeigen, welche Produkte erheblich umzugestalten sind. Zwar hat er dabei eine weitgehende Gestaltungsfreiheit. Jedoch ist eine Politik zu entwickeln, die insgesamt die selbst gesetzten Klimaziele zu erreichen verspricht.

Pumpspeicher - Besser als ihr Ruf?
© Springer Vieweg | Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH (4/2024)
Gemäß der Taxonomie-Verordnung müssen Pumpspeicher als einzige Energiespeichertechnologie nachweisen, dass ihre Treibhausgasemissionen während ihres Lebenszyklus geringer als 100 g CO2 pro kWh sind. Nachfolgend werden Lebenszyklusanalysen eines Pumpspeichers, einer Batterie sowie eines Wasserstoffspeichers durchgeführt und miteinander verglichen. Darüber hinaus wird auf den zukünftigen Rohstoffbedarf sowie geo-, ressourcen- und industriepolitische Herausforderungen durch die neuen Energiespeichertechnologien hingewiesen.

Erfahrungen bei der Beratung von Vergärungs- und Kompostierungsanlagen
© Witzenhausen-Institut für Abfall, Umwelt und Energie GmbH (4/2024)
Die Verwendung von Biogut- und Grüngutkompost ist eine Möglichkeit, Nährstoffdefizite im Ökolandbau zu vermeiden sowie die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten und sogar zu steigern.