Vom deutschen Umweltbundesamt wurde eine Studie zum Stand bei der Altlampenbehandlung in Auftrag gegeben. Ziel war es die Behandlungsverordnung vorzubereiten, die seit dem 01.01.2022 das deutsche Elektro- und Elektronikgerätgesetz (ElektroG 2015) ergänzt. Dazu galt es zu untersuchen, ob zusätzliche Anforderungen an die Behandlung von Altlampen notwendig sind. In der Studie wurde diese Frage bejaht und es wurden u.a. neue Quecksilbergrenzwerte für Outputfraktionen aus der Lampenbehandlung empfohlen.
Das deutsche Elektro- und Elektronikgerätgesetz (ElektroG 2015) ermächtigt mit § 24 Nr. 2 die Bundesregierung weitergehende Anforderungen an die Behandlung von Elektro- und Elektronikaltgeräten (EAG) durch Rechtsverordnung festzulegen. Diese sogenannte 'Behandlungsverordnung' ergänzt das ElektroG3 als untergesetzliches Regelwerk. Zur wissenschaftlichen Vorbereitung der Behandlungsverordnung hat das deutsche Umweltbundesamt (UBA) das Projekt 'Klärung zusätzlicher Aspekte zur Aufstellung von Behandlungsanforderungen von Elektroaltgeräten im Rahmen einer geplanten Behandlungsverordnung' in Auftrag gegeben. In diesem wurden Untersuchungen zu den zwei Themengebiete Altlampen und Altkunststoffe durchgeführt. Hier besprochen wird die Untersuchung zum Stand der Altlampenbehandlung. Das ElektroG 2015 gibt in der Anlage 4 einen Grenzwert von 5 mg Quecksilber (Hg) pro Kilogramm (kg) für Glasfraktionen zur Verwertung vor. Im Rahmen des Projektes wurde untersucht, ob weitere Anforderungen an die Behandlung von Altlampen gestellt werden sollten, um den Schutz der Umwelt und die Schonung der Ressourcen zu gewährleisten. Aus den Ergebnissen sollten Empfehlungen für Behandlungsanforderungen an den Auftraggeber, das UBA, abgeleitet werden.
Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
Quelle: | Recy & Depotech 2022 (November 2022) |
Seiten: | 6 |
Preis: | € 3,00 |
Autor: | Dr.-Ing. Ralf Brüning Julia Wolf |
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