Die aktuellen Herausforderungen, insbesondere Ressourcenverknappung und Klimawandel, haben das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer Transformation vom linearen zum zirkulären Wirtschaften erhöht. Auf EU-Ebene folgten nach dem ersten EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft und dem Kreislaufwirtschaftspaket 2018 der Europäische Grüne Deal 2019 mit dem zweiten EU-Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft 2020 und der EU-Aktionsplan 'Schadstofffreiheit von Luft, Wasser und Boden' 2021. Bei Letzteren stehen nicht mehr nur die Umsetzung der Kreislaufwirtschaft für mehr Ressourceneffizienz im Fokus, sondern Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft, ein verbessertes Produktdesign für mehr Kreislaufwirtschaft und nicht zuletzt im Sinne des Aktionsplans zur Schadstofffreiheit, eine drastische Reduktion des Abfallaufkommens - auch
im Bereich der Siedlungsabfälle.
Das Land Steiermark hat sich mit dem Landes-Abfallwirtschaftsplan (L-AWP) 2019 der Vision einer ressourcenschonenden Kreislaufwirtschaft in der Steiermark bis 2050 verschrieben. Für das Verfolgen dieses Weges wurden drei Strategien definiert: 1. Eine verbesserte Umsetzung der Abfallhierarchie als zentrales Element der Kreislaufwirtschaft; 2. Innovation und technologische Entwicklung als Basis für eine ressourcenschonende Kreislaufwirtschaft; 3. Eine klimaneutrale und umweltgerechte Kreislaufwirtschaft zur Umsetzung des gesetzlich verankerten Vorsorgeprinzips. Basis für die anstehende Fortschreibung des L-AWP im Jahr 2023 ist eine Evaluierung des Ist- Standes. Zu Strategie Nr. 1 wurden dazu Abfall- und Recyclingdaten ausgewertet. Zur Beschleunigung des Übergangs zur Kreislaufwirtschaft wurden in der europäischen Abfallrahmen-Richtlinie u.a. zeitlich gestaffelte Quoten für die Vorbereitung zur Wiederverwendung und das Recycling von Siedlungsabfällen vorgeschrieben. Diese Zielvorgaben sind von den Mitgliedstaaten zu erfüllen. Obwohl sich aus diesen Vorgaben keine Verpflichtung für die Länder dazu ergibt, ließ das Land Steiermark die sehr komplexe Berechnung dieser Quote für die im Bundesland angefallenen Siedlungsabfälle durchführen. Auch beim Erreichen der vorgeschriebenen Recyclingquote stellt sich die grundlegende Frage nach der Aussagekraft solcher Quoten im Hinblick auf den Umsetzungsstand der Kreislaufwirtschaft und den erforderlichen Maßnahmen zur weiteren Entwicklung.
| Copyright: | © Lehrstuhl für Abfallverwertungstechnik und Abfallwirtschaft der Montanuniversität Leoben |
| Quelle: | Recy & Depotech 2022 (November 2022) |
| Seiten: | 4 |
| Preis: | € 2,00 |
| Autor: | Dr. Ingrid Winter |
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