Am 05.05.2022 wurde die Verordnung zur Änderung abfallrechtlicher Verordnungen im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Damit treten die Änderungen der BioAbfV sukzessive am 01.05.2023, am 01.11.2023 und am 01.05.2025 in Kraft.
Als erste Änderung tritt die Erweiterung des Geltungsbereichs der BioAbfV am 01.05.2023 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt gelten die Regelungen der BioAbfV für jede Anwendung in und auf Böden, so z. B. auch für Komposte und Gärprodukte aus Bioabfällen, die aufgrund geringer Nährstoffgehalte als Bodenhilfsstoff oder als Bestand-teil von Kultursubstraten eingestuft sind. Damit sind auch weitreichende Änderun-gen mit dem Einsatz von Komposten und Gärprodukten im GaLaBau verbunden, wie evtl. Nachweis- und Meldepflichten.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 02 /2022 (Juni 2022) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 1,00 |
Autor: | Dipl.-Ing. David Wilken |
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