Die neue EU-Düngeprodukteverordnung (EU-FPR) vom 05. Juni 2019 befasst sich mit den Vorschriften zur Bereitstellung von EU-Düngeprodukten. Sie löst die bisherige europäische Düngemittelverordnung (Verordnung (EG) (003/2003) am 16. Juli 2022 ab.
Die neue europäische Verordnung VO (EG) 2019/1009 vom 05. Juni 2019 beschränkt sich nicht länger auf Regelungen für Mineraldünger. Sie umfasst auch organische Dünger, Bodenverbesserungsmittel und Kultursubstrate.
Die Europäische Kommission hat mit der Verordnung eine gesetzgeberische Maßnahme getroffen, die den Zugang von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zum Binnenmarkt der EU 'erheblich erleichtern" und sie herkömmlichen Mineraldüngern rechtlich gleichstellen soll.
| Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
| Quelle: | Ausgabe 02 / 2020 (Juni 2020) |
| Seiten: | 2 |
| Preis: | € 1,00 |
| Autor: | Dipl.-Ing. Agr. Maria Thelen-Jüngling |
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