Keine Kompostierung von Biokunststoffen

In einem Positionspapier lehnen alle maßgeblichen Verbände der deutschen Entsorgungswirtschaft die Kompostierung von biologisch abbaubaren Kunstoffen (BAK) grundsätzlich ab.

Die von der BGK initiierte gemeinsame Position bezieht sich insbesondere auf Produkte wie Tragetaschen, Cateringmateria-lien und Lebensmittelverpackungen, die aus biologisch abbaubaren Kunststoffen herge-stellt sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Produkte nach den einschlägigen Normen EN 14995 oder EN 13432 'kompostierbar' sind.
Unterzeichner sind (in alphabetischer Reihenfolge) der Arbeitskreis zur Nutzung von Sekundärrohstoffen und für Klimaschutz e.V. (ANS), die Arbeitsgemeinschaft stoff-spezifische Abfallbehandlung e.V. (ASA), der Bundesverband der deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. (BDE), die Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. (BGK), der Bundesverband Sekundärrohstoffe und Entsorgung e.V. (bvse), die Deutsche Gesellschaft für Ab-fallwirtschaft e.V. (DGAW), der Fachverband Biogas e.V. (FvB), der Verband der Humus- und Erdenwirtschaft e.V. (VHE) und der Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).



Copyright: © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V.
Quelle: Ausgabe 02 / 2019 (Juni 2019)
Seiten: 2
Preis: € 1,00
Autor: Dr. Bertram Kehres
 
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