Der EU-Kommissionen gehen die von der Bundesregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Verschärfung der Düngeverordnung (DüV) nicht weit genug. Insbesondere für 'rote Gebiete' sind nunmehr weitere Auflagen vorgesehen.
Aufgrund anstehender Strafzahlungen wegen Nicht-Umsetzens der Nitrat-Richtlinie steht die Bundesregierung inzwischen unter erheblichem Druck. Vor diesem Hintergrund hat Deutschland bei der Kommission weitere Verschärfungen der Verordnung eingereicht. Ob die Maßnahmen von der Kommission als ausreichend angesehen werden, ist noch nicht bekannt.
Die zusätzlichen Maßnahmen und Verschärfungen der geltenden Düngeverordnung werden nachfolgend aufgezeigt.
Copyright: | © Bundesgütegemeinschaft Kompost e.V. |
Quelle: | Ausgabe 03 (Oktober 2019) |
Seiten: | 2 |
Preis: | € 1,00 |
Autor: | Karin Luyten-Naujoks |
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